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Sauter Regine · Nationalrat · 2016-09-26

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Das Ziel der FDP-Liberalen Fraktion ist es, mit diesem vorliegenden Paket die AHV nachhaltig zu sanieren. Aus diesem Grund werden wir keine Anträge unterstützen, die zu einem Ausbau oder zu Mehrausgaben bei der AHV führen oder dem angestrebten Sanierungsziel zuwiderlaufen. Das vorliegende Paket führt das Konzept des Referenzalters ein, es wird nicht mehr vom Rentenalter gesprochen. Dieser Richtwert für den Erhalt der ordentlichen Rente ist ein gutes Konzept.

Zuerst zum gleichen Rentenalter von Mann und Frau: Es ist längst fällig, dass Frauen ebenfalls mit 65 Jahren wie Männer in Rente gehen können sollen; es ist richtig, dies einzuführen. Wir unterstützen dieses Konzept, das vom Bundesrat vorgeschlagen und so vom Ständerat auch aufgenommen wurde. Es ist eine Anpassung an die gesellschaftlichen Realitäten. Frauen sind heute mehr erwerbstätig als früher. Das gibt zudem auch eine Antwort auf den steigenden Bedarf an Arbeitskräften, der sich mit der Pensionierung der Babyboomer-Generation abzeichnet.

Ich bin überzeugt, dass der Schritt, das Rentenalter von Frau und Mann anzupassen, auch in der Gesellschaft mehrheitsfähig ist. Ich teile die Haltung von Herrn Steiert nicht, der vorhin ausgesprochen hat, dass keine Frau in der Schweiz verstehen werde, weshalb wir dieses Rentenalter nun angleichen. Die Frauen verstehen das, ich weiss das aus persönlichen Gesprächen. Diese Erhöhung bringt Einsparungen von rund 1,2 Milliarden Franken bis ins Jahr 2030. Zusätzlich ergeben sich Mehreinnahmen von 110 Millionen Franken dadurch, dass die Erwerbstätigkeit ausgedehnt wird. Im BVG führt die längere Beitragsdauer zudem zu einer höheren Rente - somit also durchaus gewünschte Effekte.

Wir unterstützen hingegen eine kürzere Übergangsfrist für die Anpassung dieses Rentenalters, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hat. Das Referenzalter der Frauen soll innerhalb von drei Jahren angepasst werden, der Bundesrat hat hier sechs Jahre vorgeschlagen. Die kürzere Übergangsfrist ist sinnvoll, sie lässt den Frauen genügend Zeit, sich auf das spätere Rentenalter vorzubereiten, ist aber gleichwohl effizient. Allzu lange Übergangsfristen führen dazu, dass sich das Ganze unter Umständen zu lange hinzieht und dann mit weiteren Revisionen in Konflikt gerät. Wir unterstützen aber die Minderheit I (de Courten) nicht, die eine noch kürzere Frist will.

Zur Flexibilisierung: Das ist ein echter Fortschritt dieser Revision, die eine echte Flexibilisierung zwischen 62 und 70 Jahren möglich macht. Es werden auch Teilpensionierungen möglich, was vielen Erwerbstätigen entgegenkommt, die ihren Altersrückritt flexibler und entsprechend ihren Bedürfnissen gestalten wollen. Zum Teil wollen sie noch erwerbstätig sein, mit ihrer Zeit aber bereits auch etwas anderes anfangen. Es kann damit eine gleitende Pensionierung erfolgen, der Übergang wird nicht so hart. Zusätzlich hat man mit einer längeren Erwerbstätigkeit die Möglichkeit, die Rente aufzubessern, falls man über Lücken verfügen sollte.

Es wurde der Freibetrag angesprochen, der nach dem Erreichen des Referenzalters bestehen soll, wenn man weiter erwerbstätig ist. Hier unterstützen wir die Minderheit de Courten, der von ihr vorgeschlagene Betrag ist aus unserer Sicht richtig.

Von linker Seite wurde vorgeschlagen, dass bei einem Vorbezug für gewisse Einkommensgruppen ein reduzierter Kürzungssatz vorzusehen sei. Dies lehnen wir ab, dies hätte Mehrausgaben bei der AHV von rund 400 Millionen Franken zur Folge. Das läuft somit dem Ziel entgegen, mit dieser Reform wie gesagt die AHV zu sichern und sie nicht auszubauen. Aus unserer Sicht müssen sowohl Vorbezug als auch Aufschub der Rente rechnerisch aufgehen, das heisst, unter dem Strich muss diese Rechnung ausgeglichen sein. In diesem Sinne wird unsere Fraktion die Anträge der Minderheiten II und III (Feri Yvonne), aber auch den Antrag der Minderheit Heim ablehnen und im Übrigen den Anträgen der Mehrheit folgen.