AB 205168
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-26
Wortprotokoll
Bei Block 1 geht es um das Referenzalter, die Flexibilisierung des Rentenalters, die Berechnung der AHV-Rente und den Vorschlag des Bundesrates, gewissen Personen einen Vorbezug der AHV-Rente zu Sonderkonditionen zu gewähren.
Artikel 4 AHVG betrifft den Freibetrag für Rentner. Gemäss geltendem Recht haben Rentner einen solchen in der Höhe des Mindestbetrags der Altersrente, das sind momentan 1400 Franken im Monat oder 16 800 Franken im Jahr. Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission wollen diesen Freibetrag streichen. Das bringt zwar tatsächlich Mehreinnahmen, vermindert aber den Anreiz für Rentner, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten. Dies sollte man ja fördern. Deshalb ist die SVP für die Beibehaltung des Beitrags. Folgen Sie der Minderheit de Courten.
Zu Artikel 21 Absätze 1 und 2 AHVG: Hier geht es um das Referenzalter. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte dem Bundesrat und dem Ständerat folgen, welche das Referenzalter für Frauen auf 65 Jahre erhöhen möchten. Die Minderheit II (Feri Yvonne) möchte dieses bei 64 Jahren belassen. Aus Sicht der SVP ist es klar, dass das Referenzalter von Frauen und Männern angepasst werden muss. Das wäre eigentlich schon seit langer Zeit notwendig gewesen. Das Referenzalter war ja bei der Einführung des AHVG auch gleich. Zudem sind die Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Franken pro Jahr beträchtlich. Es ist zwar nicht so viel, wie Rot-Grün und die CVP für die Erhöhung der AHV-Rente ausgeben möchten, das würde 1,4 Milliarden Franken kosten. Würde man tatsächlich Gerechtigkeit schaffen wollen, müsste man das Rentenalter der Frauen sogar noch viel höher ansetzen. Ich habe es vorhin schon in meiner Frage an Herrn Steiert gesagt: Da Frauen weniger erwerbstätig sind und länger leben als Männer, zahlen sie lediglich 33 Prozent der Beiträge der AHV ein, beziehen aber 57 Prozent der Leistungen. Lehnen Sie deshalb den Antrag der Minderheit II (Feri Yvonne) umso mehr ab.
Die Minderheit III (Feri Yvonne) möchte zudem dem Ständerat folgen und Neurentnern die AHV-Rente um 70 Franken erhöhen. Die SVP hat immer gesagt, dass diese Revision dazu dienen soll, die Renten zu sichern, und nicht dazu, diese zu erhöhen. Lehnen Sie deshalb bitte diesen Minderheitsantrag ab! Ganz ehrlich gesagt glaube ich auch, dass es falsch ist, diesen Antrag hier zu behandeln: Die Frage der Erhöhung um 70 Franken bei den AHV-Neurenten wird ja später bei Artikel 34bis AHVG behandelt.
Nun zu Artikel 40e AHVG und zum Minderheitsantrag Heim: Der Bundesrat möchte, dass bei gewissen Personen mit tiefen und mittleren Einkommen, die früher in Rente gehen als gesetzlich vorgeschrieben, der ordentliche Kürzungssatz reduziert wird. Der Ständerat hat das abgelehnt, und Frau Heim möchte dem Bundesrat folgen. Ich habe durchaus Verständnis für diesen Minderheitsantrag, muss Sie aber trotzdem bitten, ihn abzulehnen. Auch er zielt letztendlich einfach darauf ab, Renten zu erhöhen, und Rentenerhöhungen sind nicht das Thema dieser Revision: Hier geht es um den Rentenerhalt.
Nun noch zu den Übergangsbestimmungen des AHVG und dessen Buchstaben b Absatz 2: Gemäss Ständerat soll das Referenzalter für Frauen innerhalb von drei Jahren auf 65 angehoben werden. Die Minderheit I (de Courten) möchte dies in einem einmaligen Schritt tun. Wir unterstützen diesen Minderheitsantrag. Es gibt keinen Grund für diese Staffelung.
Schlussendlich noch zu Artikel 13 Absätze 2 und 3 BVG: Gemäss der Mehrheit der SGK-NR kann eine Vorsorgeeinrichtung ein vom Referenzalter 65 abweichendes reglementarisches Referenzalter vorsehen, das nicht weniger als 62 Jahre betragen darf. Der Ständerat möchte hier eine grössere Flexibilisierung und verlangt eine mögliche Abweichung vom Referenzalter von fünf Jahren. Aus Sicht der SVP ist die Flexibilisierung zwar zu begrüssen, in der Tendenz sollte man aber für die Leute keine zu grossen Anreize setzen, allzu früh in Pension zu gehen. Deshalb beantragen wir Ihnen, den Antrag der Minderheit Heim abzulehnen, und deshalb lehnen wir auch den Einzelantrag Graf-Litscher ab.
Zu guter Letzt noch der Einzelantrag Béglé, den wir nur ganz, ganz schnell prüfen konnten, dem man aber aus unserer Sicht zustimmen kann: Er ermöglicht nämlich die Schliessung von Beitragslücken über das 70. Altersjahr hinaus. Deshalb stimmen wir dem Einzelantrag Béglé zu.