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Stöckli Hans · Ständerat · 2016-09-26

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen: Im Jahr 2011 hat der Kantonsrat St. Gallen folgende Standesinitiative eingereicht: "Die Bundesversammlung wird eingeladen, das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung so zu ändern, dass Ehepaare gegenüber Personen in anderen Lebensformen nicht weiter diskriminiert werden; insbesondere nicht bei den AHV-Altersrenten." Die Kommission hat am 23. August 2012 zum ersten Mal eine Delegation des Kantonsparlamentes von St. Gallen angehört. Wir haben dann den Antrag gestellt, die Behandlung auszusetzen, weil das Thema gleichzeitig Gegenstand der Altersvorsorge 2020 sein würde. Der Ständerat hat diesem Anliegen am 12. Dezember 2013 ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Nationalrat hat dasselbe gemacht, sodass dieses Geschäft während mehr als einem Jahr ausgesetzt war.

Dann hat die SGK-SR das Geschäft wieder an die Hand genommen und festgestellt, dass eigentlich mit der Diskussion über die Altersvorsorge 2020 und insbesondere mit dem Beschluss unseres Rates vom 16. September 2015, den Rentenplafond von Ehepaaren von 150 auf 155 Prozent zu erhöhen, das Vorhaben bereits aufgegriffen sei und dementsprechend nicht parallel dazu weitergeführt werden sollte. Dazu kommt noch, dass das Volk am 28. Februar 2016 die CVP-Initiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" abgelehnt hat, welche zwei Aspekte beinhaltete, einen steuerlichen Teil und einen Sozialversicherungsteil. Den steuerlichen Teil haben wir dann wieder aufgenommen. Am 13. Juni dieses Jahres haben wir ja die Motion Bischof 16.3044 zur Beseitigung der Heiratsstrafe im Steuerrecht angenommen, sodass nur noch die Frage der Gleichstellung im AHV-Wesen zur Diskussion steht.

Es gilt auch noch zu bemerken, dass die Kommission im Rahmen der Beratung zur Altersvorsorge 2020 die Frage der Benachteiligung der Ehepaare nicht definitiv beantworten konnte, weil ja gleichzeitig auch Vorteile vorhanden sind, beispielsweise beim Beitragsprivileg: Wenn ein Ehegatte mindestens 920 Franken pro Jahr bezahlt, dann ist der andere Ehegatte von der AHV-Pflicht befreit. Oder denken wir an die Witwen- und Witwerrenten oder auch an den Zuschlag auf die Rente für Verwitwete. Insgesamt, unter dem Strich, kann also nicht von einer Diskriminierung gesprochen werden.

Gestützt auf diese Überlegungen beantragt die Kommission Ihnen einstimmig - bei einer Enthaltung -, das Geschäft nicht im Rahmen der Standesinitiative, sondern dann im Rahmen der Bereinigung der allfälligen Differenzen, die diese Woche bei der Beratung der Altersvorsorge 2020 im Nationalrat entstehen könnten, zu verfolgen und der Initiative dementsprechend keine Folge zu geben.