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Föhn Peter · Ständerat · 2016-09-26

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-26

Wortprotokoll

Fast eine ganze Seite der Tagesordnung mit Geschäften steht noch an. Zudem haben wir noch eine siebenseitige Fahne abzuarbeiten. Doch das dürfte recht rassig und schnell gehen, denn es stehen nicht weniger als fünf parlamentarische Initiativen mit dem genau gleichen Titel und Inhalt zur Diskussion. Sie sehen auch, dass diese fünf parlamentarischen Initiativen nicht mehr neuesten Datums sind.

Die parlamentarischen Initiativen fordern die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe im Einbürgerungsverfahren. Die SPK-NR gab den parlamentarischen Initiativen am 30. August 2013 Folge, die SPK-SR am 27. Januar 2014. Daraufhin stimmte der Nationalrat in der Frühjahrssession 2016 den Entwürfen 1 und 2 der SPK-NR mit 122 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu. Die SPK-SR beschloss nun am 25. August 2016, die Behandlung der Geschäfte 13.418, 13.419, 13.420, 13.421 und 13.422 gemäss [PAGE 795] Artikel 87 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes für mehr als ein Jahr auszusetzen, das heisst bis zur Erledigung des Geschäftes 13.468 mit dem Titel "Ehe für alle".

Wie kam es zu diesem Sistierungsantrag? Die Kommission hat sich an mehreren Sitzungen mit dieser Vorlage des Nationalrates beschäftigt. Dabei haben sich der Kommission insbesondere zwei Fragen gestellt, die nach wie vor nicht definitiv beantwortet sind:

1. In welchem Verhältnis steht diese Vorlage zur geplanten Umsetzung der parlamentarischen Initiative 13.468, "Ehe für alle", die in der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen hängig ist? Ist es sinnvoll, die Vorlage des Nationalrates weiterzuberaten, solange das Schicksal der anderen Vorlage noch offen ist, oder soll die Vorlage eben sistiert werden?

2. Braucht es für die Umsetzung der parlamentarischen Initiativen betreffend die Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren überhaupt die vom Nationalrat beschlossene Verfassungsänderung? Oder genügt eine Gesetzesänderung?

Die Antworten auf die beiden Fragen hängen mit Sicherheit zusammen. An ihrer Sitzung vom 20. Juli 2016 hat unsere Kommission beschlossen, vor ihrem Entscheid über das weitere Vorgehen eine Auslegeordnung des Bundesamtes für Justiz zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 13.468, "Ehe für alle", abzuwarten, welche die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates in Auftrag gegeben hatte. Das betreffende Arbeitspapier des Bundesamtes für Justiz liegt mit Datum vom 26. Juli 2016 vor. In Kenntnis dieses Arbeitspapiers hat die SPK-SR an der Sitzung vom 25. August 2016 einem Sistierungsantrag Caroni einstimmig zugestimmt.

Somit beantrage ich Ihnen im Namen der SPK-SR, die fünf Geschäfte 13.418, 13.419, 13.420, 13.421 und 13.422 zu sistieren, bis die parlamentarische Initiative 13.468, "Ehe für alle", behandelt ist, denn wenn die parlamentarische Initiative "Ehe für alle" behandelt und umgesetzt ist, wären auch diese fünf Geschäfte faktisch abgehandelt. Die parlamentarische Initiative "Ehe für alle" fordert nämlich, Artikel 14 der Bundesverfassung so zu ändern, dass das verfassungsmässige Grundrecht auf Ehe und Familie um den Begriff der Lebensgemeinschaft erweitert wird, wobei eine solche Lebensgemeinschaft Paaren unabhängig von deren Geschlecht oder sexueller Orientierung offenstehen soll. Weiter verlangt diese parlamentarische Initiative, Artikel 38 der Bundesverfassung, "Erwerb und Verlust der Bürgerrechte", so anzupassen, dass in der Aufzählung der Regelungskompetenzen des Bundes der Heiratsbegriff durch den Begriff "gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft" ersetzt wird.

Noch etwas zum Verfahrensablauf: Weil die Sistierung der Beratung der Vorlagen 13.418 und folgende mit Sicherheit länger als ein Jahr andauern wird, konnte die SPK-SR nicht allein darüber entscheiden, sondern muss Ihnen einen entsprechenden Antrag unterbreiten. Stimmt heute der Ständerat zu, so geht der Beschluss zur Beratung an den Nationalrat. Stimmt dieser allenfalls nicht zu, so wird die Sistierung erst wirksam, wenn der Ständerat in erneuter Beratung daran festhält - dies gemäss Artikel 87 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes.

Auf der Fahne finden Sie erstens zum Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern in eingetragener Partnerschaft mit Schweizer Staatsangehörigen, zweitens zum Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht die gleichlautenden Anträge der Staatspolitischen Kommission. Die Behandlung der Geschäfte 13.418 und folgende wird gemäss Artikel 87 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes für voraussichtlich mehr als ein Jahr ausgesetzt, nämlich bis zur Erledigung des Geschäftes 13.468, "Ehe für alle". Ich bitte Sie, dem ebenfalls so zuzustimmen.