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Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-09-27

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-27

Wortprotokoll

In der ersten Runde der Differenzbereinigung sind wir im Nationalrat bei Artikel 24a Absatz 1bis dem Ständerat gefolgt, wonach das Gesuch um erleichterte Einbürgerung bis zum vollendeten 25. Altersjahr eingereicht werden muss. Mit dieser Begrenzung soll eine Umgehung der Militärdienstpflicht verhindert werden. Durch diese Bestimmung fallen alle älteren Personen der dritten Ausländergeneration aus dem Begünstigtenkreis.

Um diesen Personen gerecht zu werden, hat der Nationalrat in Artikel 51a eine Übergangsbestimmung aufgenommen: Personen der dritten Ausländergeneration, welche das 26. Altersjahr bereits erreicht haben und die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen, sollen während fünf Jahren ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen können. Der Ständerat hat diese Übergangsbestimmung mit 27 zu 16 Stimmen abgelehnt und begründet dies vor allem damit, dass die erleichterte Einbürgerung für Junge der dritten Generation gedacht ist und nicht für ältere Personen, welche schon vierzig, fünfzig oder mehr Jahre hier wohnen und sich schon auf dem ordentlichen Weg hätten einbürgern lassen können.

Die Mehrheit der SPK schlägt Ihnen nun eine Anpassung in der Übergangsbestimmung vor: Die Übergangsbestimmung soll nur für Personen der dritten Generation gelten, welche das 26. Altersjahr bereits erreicht und das 35. Altersjahr noch nicht überschritten haben. Die Kommission hat diese Anpassung mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, und ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zu folgen.