Müller Walter · Nationalrat · 2016-09-27
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Beim vorliegenden Geschäft geht es um die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung EU Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen, was [PAGE 1628] eine Weiterentwicklung des Schengen- und des Dublin/Eurodac-Besitzstands ist.
Vorerst möchte ich kurz auf das Jahr 2012 zurückblenden. Der Bundesrat verabschiedete am 23. Mai 2012 die Botschaft und den Entwurf für einen Bundesbeschluss zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend eine Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen. Die APK-NR beantragte in der Sommersession 2012 dem Nationalrat, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, weil noch vieles unklar erschien. Von der Kommission wurde insbesondere bemängelt, dass keine Klarheit bestehe über die Kosten, die Mitwirkungsrechte und allenfalls Stimmrechte der Schweiz im Rahmen der IT-Agentur.
Dazu beantragte der Bundesrat in der damaligen Botschaft eine Kompetenzdelegation an ihn zur Aushandlung der Zusatzvereinbarung zur IT-Agentur, heute EU-Lisa. Der Nationalrat war auf Antrag der APK nicht bereit, diesen Blankocheck auszustellen, und beschloss Rückweisung an den Bundesrat. Der Ständerat folgte in der folgenden Herbstsession dem Nationalrat. Obwohl die Verordnung gemäss geltenden Regeln nach Ablauf der Zweijahresfrist spätestens am 8. November 2013 durch die Schweiz hätte genehmigt werden müssen, liess sich die EU viel Zeit mit der Verabschiedung des Verhandlungsmandates und mit den darauffolgenden Verhandlungen. Es gibt also vonseiten der EU bezüglich Einhaltung der Zweijahresfrist keine Probleme - gut zu wissen.
Gestützt auf den mit der Rückweisung verbundenen Auftrag des Parlamentes hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat formuliert, das ein möglichst umfassendes Mitsprache- und Stimmrecht vorsieht und klare Regeln bei der Finanzierung festhält. Was wurde erreicht? Bei den Mitwirkungsrechten ist vorgesehen, dass die Schweiz und die anderen assoziierten Staaten sich vollumfänglich an der Tätigkeit der Agentur beteiligen können und auch Einsitz in den Organen der Agentur haben werden. Des Weiteren soll die Schweiz im Verwaltungsrat der Agentur eine Vertretung mit Stimmrecht haben und Einsitz in den verschiedenen Beratergruppen nehmen. Gemäss Botschaft ist für die Budgetjahre 2012 bis 2020 mit Kosten von insgesamt 26,5 Millionen Franken zu rechnen.
Nachdem die Verhandlungen zur Zusatzvereinbarung abgeschlossen wurden, der Inhalt bekannt ist und durch ein Schreiben der EU-Kommission vom 21. April 2016 bestätigt wurde, beantragt der Bundesrat mit der Zusatzbotschaft, die Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin/Eurodac-Besitzstands zu übernehmen. Allerdings hat der vorliegende Entwurf des Bundesrates einen wesentlichen Unterschied zum Bundesbeschlussentwurf von 2012. Der Bundesrat verzichtet auf eine Kompetenzdelegation für den Vertragsabschluss der Zusatzvereinbarung. Obwohl die Verhandlungen abgeschlossen sind und das Ergebnis bestätigt ist, ist noch offen, ob sich der EuGH zur Vereinbarkeit der Zusatzvereinbarung mit den EU-Verträgen äussern wird. Sobald die Vertragskonformität bestätigt ist, wird die formelle Paraphierung möglich, und anschliessend wird die Vereinbarung dem Parlament vorgelegt.
Ich fasse zusammen: Der Bundesrat hat den mit der Rückweisung verbundenen Auftrag erfüllt. Wir kennen jetzt den Inhalt der Zusatzvereinbarung. Er verzichtet auf eine Kompetenzdelegation. Die Zusatzvereinbarung wird dem Parlament separat vorgelegt.
Die Aussenpolitische Kommission ist mit 17 Ja, 6 Nein und 1 Enthaltung auf die Vorlage zur Übernahme der Verordnung EU Nr. 1077/2011 eingetreten und hat ihr in der Gesamtabstimmung mit dem gleichen Stimmenverhältnis zugestimmt. Einstimmig beantragt sie, den Bundesbeschlussentwurf von 2012 gemäss Antrag des Bundesrates abzuschreiben. Die Minderheit hat grundsätzliche Bedenken zum Funktionieren des Schengen/Dublin-Systems, darum will sie nicht eintreten.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.