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AB 205274

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-27

Wortprotokoll

Wir sprechen von Tieren, die auf öffentlichen Märkten aufgeführt werden, deren Qualität dort offiziell eingeschätzt wird und die dann versteigert werden. Die Käufer dieser Tiere erhalten danach ein Recht auf Zollkontingentsanteile für Fleisch der Rindergattung. Das ist das Geheimnis dieser ganzen Diskussion.

Seit dem 1. Juli 2014 gilt auf den öffentlichen Schlachtmärkten eine Altersbeschränkung. Das wurde soeben dargestellt, ich führe das nicht aus. Die Motion verlangt jetzt, dass das Mindestalter herabgesetzt wird. Die Umsetzung der Motion würde zu einem hohen finanziellen, zu einem entsprechend hohen technischen und auch zu einem entsprechend hohen administrativen Zusatzaufwand führen. Dieser ist unseres Erachtens nicht gerechtfertigt. Wir sprechen von etwa 3000 Tieren. Das macht rund 1 Prozent aller jährlich in der Schweiz benötigten Mastremonten aus. Das wäre ein unverhältnismässiger Aufwand.

Die geänderte Fassung der Kommission, eingebracht von Herrn Ständerat Baumann, ändert an dieser Tatsache nichts. Es bleibt administrativ aufwendig. Wir suchen ja immer und überall administrative Vereinfachungen. Also müsste man es auch hier weiterhin versuchen. Das ist die Meinung des Bundesrates. Um den korrekten Vollzug der Bestimmungen zu gewährleisten und um Missbräuche zu verhindern, müsste die Tierverkehrsdatenbank ausgebaut werden. Auch das ist ein Aufwand. Junge Tiere der Rindergattung im Sinne der Motion wieder auf den öffentlichen Märkten zuzulassen, wäre sowohl aus Tierschutz- als auch aus Absatzgründen wenig zielführend.

Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.

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