Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-09-27
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Wir haben ja am 3. März 2016 in diesem Rat die Standesinitiative 15.302 des Kantons Wallis beraten. Diese forderte die eidgenössischen Räte dazu auf, ein Inventar jener Bundesnormen zu erstellen, die mit den neuen Beherbergungsformen, vorab Airbnb, inkompatibel und somit anzupassen sind. Da die Standesinitiative für die Erstellung eines Inventars und für die Analyse der heutigen Probleme das falsche Mittel war, hat die Kommission dem Rat beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Sie sind diesem Antrag im Plenum gefolgt.
Auf der anderen Seite haben wir aber in der WAK - ich habe das auch im Plenum ausgeführt - den Initianten ein Kommissionspostulat mit der entsprechenden Forderung in Aussicht gestellt. Dieses Postulat haben Sie nun vor sich. Es ist angepasst worden. Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, einen Bericht zu den mit den neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung unvereinbaren und wettbewerbsverzerrenden Bundesnormen zu erstellen. Im Vordergrund stehen hier wiederum Airbnb und andere ähnliche Plattformen. Dieser Bericht soll klären, für welche Beherbergungsformen welche Regeln gelten beziehungsweise keine Regeln vorliegen. Es sollen konkrete Vorschläge aufgezeigt werden, wie die Regulierungen für die traditionellen und die neuen Beherbergungsformen einander angeglichen werden können. Es kann darum gehen, bisherige Gesetze zu lockern, es kann um neue Gesetze gehen, es kann aber auch um die Anpassung verschiedener Erlasse gehen.
Sie haben gesehen, wenn Sie den Wortlaut des Postulates angeschaut haben, dass die WAK hier einen fokussierten Bericht wünscht, also einen Bericht, der sich insbesondere mit den Herausforderungen der Tourismusbranche beschäftigt. Dies ist nicht ohne Grund so erfolgt. Wir haben ja das letzte Mal in diesem Rat schon diskutiert, dass die Angebote von Airbnb heute etwa 20 Prozent der Beherbergungsquote ausmachen.
Es ist natürlich relativ schwierig zu erklären: Ein Hotelier bezahlt Steuern, hält das Arbeitsrecht und das Ausländerrecht ein. Er muss das Lebensmittelrecht einhalten, muss Sicherheitsbestimmungen, also Brandschutzbestimmungen, in seinem Betrieb kontrollieren lassen usw. Einerseits muss ein solcher professioneller Beherbergungsanbieter eine Flut von Vorschriften beachten, behördliche Kontrollen über sich ergehen lassen und auch die Kosten dafür tragen, andererseits sieht er, dass es Anbieter gibt, die, wie ich gesagt habe, bereits 20 Prozent der Beherbergungsangebote für sich beanspruchen und diesen Kontrollen und Gesetzen eben nicht unterliegen. In einer liberalen Wirtschaftsordnung sollte es solche Wettbewerbsverzerrungen nicht geben. Das ist einer der Gründe, warum wir hier auch eine fokussierte Betrachtung der Tourismusbranche wollen.
Wir haben selbstverständlich zur Kenntnis genommen und haben das auch in der Kommission diskutiert, dass in der Frühjahrssession 2016 bereits das Postulat Derder 14.4296, "Partizipative Ökonomie. Fördern, Rahmenbedingungen [PAGE 804] umreissen, für künftige Herausforderungen gewappnet sein", angenommen wurde. Auf dieses Postulat bezieht sich denn auch der Bundesrat, wenn er hier seine ablehnende Haltung gegenüber dem Postulat begründet. Dass der Bundesrat das Postulat ablehnt, hat mich persönlich nicht ganz überrascht, nachdem auch in der Kommission die Verwaltung argumentiert hat, bis Ende 2016 werde das WBF einen Bericht über die zentralen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft vorlegen. Das WBF habe auch mehrere Arbeitsgruppen dafür eingesetzt. Es werde dann ein breiter, umfassender Bericht im Zusammenhang mit der "sharing economy" und den Auswirkungen der "sharing economy" auf den Arbeitsmarkt vorgelegt. Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus - das ist jetzt eine etwas persönliche Bemerkung, die nicht mit der Kommission abgesprochen ist - bin ich von diesem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung etwas enttäuscht.
Wenn man die Zahlen anschaut, sieht man, dass die Tourismusbranche immerhin Gesamteinnahmen von 38,5 Milliarden Franken und eine Bruttowertschöpfung von 16,2 Milliarden Franken generiert. Es sind 209 800 Personen im Tourismussektor tätig, und es handelt sich um die viertgrösste Exportbranche der Schweiz hinter der Pharmaindustrie, der Maschinenindustrie und der Uhrenindustrie. Die Tourismusindustrie generiert 4,6 Prozent der Exporteinnahmen. Das ist auch der Grund, warum die Kommission hierzu tatsächlich auch einen fokussierten Bericht will, einen Bericht, der sich auf die Auswirkungen der Tourismusbranche konzentriert. Deshalb habe ich hier etwas meine Enttäuschung zum Ausdruck gebracht.
Ich möchte Sie bitten, der WAK Ihres Rates zu folgen und das Postulat anzunehmen.