Glättli Balthasar · Nationalrat · 2016-09-27
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Für uns Grüne ist die Forderung nach neun statt sieben Bundesräten nicht neu, wir haben sie schon mehrfach gestellt. Es gibt verschiedene Gründe, die dafür sprechen, dass nun endlich dieser Rat auch den Schritt macht und Ja sagt, obwohl - ich muss es Ihnen offen gestehen - ich denke, dass es am Schluss nicht so herauskommen wird. Es war ein sehr knapper Entscheid in der Kommission. Wie auch immer, es gibt gute Gründe für einen Bundesrat mit neun statt sieben Mitgliedern.
Ein Aspekt, der diesen neuen Anlauf möglich machte, ist der, dass ein Bundesrat von neun Mitgliedern es erleichtert, dass die unterschiedlichen Landesgegenden und die Sprachregionen eben tatsächlich angemessen in unserer Regierung vertreten sind. Ich glaube nicht, dass es korrekt ist, wenn man den Tessinern einfach den Vorwurf macht, sie hätten jeweils die falschen Kandidaten gebracht, sondern es ist halt so: Wenn es dann darauf ankommt, stellt auch die Romandie ihre eigenen Interessen an einer Vertretung voran; es gibt eben nicht eine Allianz, eine Solidarität gewissermassen, der lateinischen Kantone. Diese Idee, dass die lateinischen Kantone, einfach weil ihre Sprache vom Lateinischen abstammt, alle am gleichen Strick ziehen, diese Idee haben vielleicht Deutschschweizer, die noch nie mit einem Romand oder einer Tessinerin gesprochen haben, aber wenn man mit den Menschen spricht, sieht man: Es ist nicht so, und das Tessin hat eine spezifische Situation.
Wenn man aber tatsächlich den Bundesrat von sieben auf neun Mitglieder aufstockt, dann ist es aus grüner Sicht zentral, dass auch die angemessene Vertretung der Geschlechter in der Verfassung festgehalten wird. Diese Forderung hat Ihnen Maya Graf in ihrem Einzelantrag vorgelegt, und ich hoffe doch sehr, dass jene, die sagen, man müsse eine angemessenere Vertretung der verschiedenen Landesregionen anstreben, Ernst machen und mit der gleichen Formulierung auch eine angemessene Vertretung der Geschlechter fordern. Das ist keine Quote, sondern ein Auftrag an uns als Wahlorgan, an uns, an die Vereinigte Bundesversammlung, eben auch diesen Aspekt zu berücksichtigen.
Gegenargumente wurden vorgebracht, einmal das Geld. Demokratie kostet etwas. Die einfachste Art, wie wir in der Schweiz Geld sparen könnten, wäre, dass wir das Parlament abschafften und die direkte Demokratie und alle Abstimmungen. Aber das kann es nicht sein. Wir haben Bundesräte und Bundesrätinnen, die uns in der Kommission jeweils Rede und Antwort stehen. Da fordern wir zu Recht im Parlament, dass die Chefs und die Chefinnen an Bord sind und nicht nur die Amtsvorsteher. Denn nur Bundesräte können auch sagen: Okay, wir machen bei diesem oder jenem Kompromiss der Kommission mit oder nicht. Das heisst, dass unsere Regierungsmitglieder, unsere Bundesrätinnen und Bundesräte, eben mehr zu tun haben, viel mehr Verpflichtungen haben als Regierungsmitglieder bei einer anderen Form von Regierung, von parlamentarischer Beratung. Wir erwarten auch, dass sie hier sind. Wir zitieren sie sogar aus dem Ausland zurück, wenn es uns denn beliebt. Das ist so. Das ist auch richtig so. Das heisst aber auch, dass die Belastung nur schon durch diese Präsenz viel grösser ist und dass es deshalb klug wäre, die Last auf neun Personen zu verteilen.
Zur Kollegialität nur so viel: Ich glaube, die Kollegialität ist etwas, was von den persönlichen Qualifikationen der Menschen in der Regierung abhängt und nicht von der Zahl der Personen. Wenn ich mir Zürich mit neun statt sieben Stadträtinnen und Stadträten anschaue, dann stelle ich fest, dass der Vorwurf, den man dort am häufigsten hört, der ist, dass sie wie Pech und Schwefel über alle Parteigrenzen zusammenhalten. Da muss ich sagen, dass das offensichtlich auch mit neun statt mit sieben Mitgliedern möglich ist. Umgekehrt gibt es Kantonsregierungen mit fünf Personen, die trotzdem halböffentlich oder sogar öffentlich aufeinander losgehen. Es ist unsere Aufgabe, die richtigen Personen zu wählen, die die nötige Charaktereigenschaft mit sich bringen.
Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie zu, und beseitigen Sie endlich auch diese unsägliche Differenz zwischen den verschiedenen Sprachvarianten in unserer Verfassung. Es kann nicht sein, dass in einem solchen nicht nur symbolisch wichtigen Punkt unsere Verfassung etwas anderes sagt, wenn man sie auf Deutsch liest, als wenn man sie auf Französisch oder Italienisch liest.