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Wicki Hans · Ständerat · 2016-09-27

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27

Wortprotokoll

Eine Minderheit Ihrer Kommission unterstützt die Motion Ettlin Erich und will dadurch eine hausgemachte, komplizierte und unseres Erachtens ungerechte Steuerangelegenheit eliminieren.

Das Volk hat mit der Zustimmung zu Fabi auch Ja dazu gesagt, dass zukünftig nur noch ein Pendlerabzug von 3000 Franken gemacht werden kann. Wer vor der Fabi-Abstimmung keinen Abzug machen konnte, weil er ein Geschäftsfahrzeug für die Erledigung seiner Arbeit benötigte, der fühlte sich sicherlich nicht angesprochen. In seiner Steuererklärung wurde ihm für die private Nutzung des Fahrzeuges bzw. als Entschädigung für den Umstand, dass er das Geschäftsfahrzeug auch privat benutzte, rund 10 Prozent des Anschaffungswertes des Fahrzeuges als Einkommen aufgerechnet, und Abzüge konnte er, wie bereits erwähnt, keine machen.

Die Motion Ettlin Erich will nun, dass dieser Umstand auch in der Umsetzung Realität wird, und sie will dadurch auch für politische Redlichkeit sorgen. Im Sommer 2015 wurde die Praxisänderung von der Eidgenössischen Steuerverwaltung angekündigt und mit einer Mitteilung Mitte 2016 die entsprechende Anleitung zur Anwendung nachgereicht.

Wer jetzt denkt, die ganze Sache werde erst 2017 eingeführt, den muss ich leider enttäuschen. Nein, eingeführt wurde diese Praxisänderung bereits auf den 1. Januar 2016. Die Arbeitgeber wussten nicht, was sie genau machen mussten, weil ja die Anleitung zur Anwendung erst Mitte 2016 verschickt wurde. Nun frage ich Sie, wo da die Rechtssicherheit bleibt und ob es vielleicht nicht doch ein verwaltungstechnischer Schnellschuss war, der nur eine unnötige Bürokratiemaschinerie in Gang setzen wollte. Viel wichtiger ist aber, dass viele Inhaber eines Geschäftsfahrzeuges eigentlich bis heute nicht genau wissen, was sie mit der Steuerrechnung 2016 erwarten wird. Lassen Sie mich Ihnen ein kurzes Beispiel geben:

Ein Monteur, nennen wir ihn Herrn Adam, fährt normalerweise mit dem Geschäftsfahrzeug auf die Baustelle. Ab und zu muss er aber, bevor er auf die Baustelle geht, auch noch Material im Geschäft holen. Der Kaufpreis des Geschäftsfahrzeugs betrug 40 000 Franken. Herrn Adam wurde vor Fabi für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs ein Privatanteil von 9,6 Prozent aufgerechnet, also 3840 Franken. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent ergibt dies eine Steuer von 1152 Franken. Herr Adam machte in der Steuererklärung keine Abzüge für den Arbeitsweg, musste kein Fahrtenbuch ausfüllen, der Arbeitgeber erwähnte, dass Herr Adam ein Geschäftsfahrzeug habe. So einfach war das, und alle glaubten, dass es auch mit Fabi so bleiben würde.

Nun kommt es aber anders: Herr Adam muss nun detailliert Buch über seine Fahrten führen. Geht er direkt zum Kunden, ist es kein Arbeitsweg. Es ist vielmehr der Weg zum Kunden, und dieser Weg muss demzufolge in der Steuererklärung nicht als Arbeitsweg ausgefüllt werden. Fährt Herr Adam aber zuerst ins Geschäft, um Material zu laden, gilt dies als Arbeitsweg, den er in der Steuererklärung nur virtuell abziehen kann. Selbstverständlich kann er diese virtuellen Abzüge nur bis zum Betrag von 3000 Franken tun, wie dies ja für alle gültig ist. Bei unserem Herrn Adam bleibt die Zelle für Pendlerabzüge in der Steuererklärung aber weiterhin leer. Wenn nun die Summe aller Arbeitswegkilometer multipliziert mit 70 Rappen höher als 3000 Franken ist, muss er den Rest in der Steuererklärung als zusätzliches Einkommen aufführen - notabene ein Einkommen, das er in Geldwerten nie erhalten hat. Wenn wir davon ausgehen, dass Herr Adam so ein zusätzliches Einkommen von 6240 Franken eintragen muss, resultiert für ihn eine zusätzliche Steuer von 1872 Franken.

Zu der bereits bisher geleisteten Steuer von 1152 Franken für die private Nutzung kommt nun neu auch noch eine Steuer von 1872 Franken fürs Materialholen im Geschäft. Ich frage mich, wo hier die Vernunft bleibt. Herr Adam muss für die Nutzung des Geschäftsautos bereits die private Nutzung versteuern. Wer sagt denn, dass der Arbeitsweg darin nicht enthalten ist? Ich bin sicher, Herr Adam versteht nicht, wieso bei ihm neben dem Privatanteil auch noch sein Arbeitsweg als Monteur steuerlich aufgerechnet wird und dass er dadurch nicht mehr in die Ferien reisen kann.

Das ist, erlauben Sie mir diese Bemerkung, eine verwaltungstechnische Finesse, die es ermöglicht, zu zusätzlichen Einnahmen zu gelangen - und dies war ganz bestimmt nicht Thema bei der Fabi-Abstimmung. Wo bleibt da die Gerechtigkeit gegenüber den übrigen Arbeitnehmenden, die nicht belegen müssen, dass sie mit dem Zug, dem eigenen Auto oder als Mitfahrer eines Kollegen zur Arbeit fahren, und dennoch einfach 3000 Franken abziehen können?

Die Minderheit ist der Ansicht, dass hier die Verwaltung mit dem Mitteilungsblatt ein ungerechtes und willkürliches Bürokratiemonster geboren hat. Das muss dringend korrigiert werden. Falls es denn die Absicht der Verwaltung gewesen wäre, die Chefs mit ihren Bentleys und Mercedes zu treffen, dann muss ich Ihnen sagen, dass diese in dramatisch kleiner Minderheit sind. Die viel grössere Menge der Fälle betrifft Leute wie unseren Herrn Adam, redliche, gute Mitarbeiter, die sich tagtäglich für ihren Arbeitgeber einsetzen. Dieser Ungerechtigkeit kann ganz einfach und ohne grossen [PAGE 811] Aufwand Abhilfe geleistet werden, indem die Eidgenössische Steuerverwaltung einfach sagt, dass der bisherige Privatanteil von 9,6 Prozent des Anschaffungswertes eines Fahrzeugs auch den Arbeitsweg beinhaltet. Herr Adam würde auch zukünftig keine Abzüge für den Arbeitsweg in seiner Steuererklärung machen und weiterhin eine zusätzliche Steuer von 1152 Franken für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeuges bezahlen - und weiterhin in die Ferien verreisen können.

Wenn Sie dieser Motion zustimmen, haben wir die Möglichkeit, ein bestehendes Bürokratiemonster zu beseitigen und die heute gut funktionierende Praxis weiterhin anzuwenden. Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen und dadurch mitzuhelfen, dass unser Herr Adam weiterhin in seine wohlverdienten Ferien reisen kann.