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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2016-09-27

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-27

Wortprotokoll

Meine Minderheit stellt Ihnen einen Antrag auf Nichteintreten, und zwar aus den folgenden Gründen:

Eine kleinere Regierung vermag als Kollegialbehörde besser zu funktionieren als ein personell gut ausgestattetes Gremium, davon sind wir überzeugt. Eine Erhöhung der Anzahl der Bundesratsmitglieder dürfte nicht zu einer Stärkung unserer Landesexekutive beitragen, da es für eine grössere Behörde schwieriger ist, als Gesamtes zu agieren. Ein solcher Schritt würde wiederum die Debatte um ein Präsidialdepartement befeuern, und das wollen wir erst recht nicht. Nicht zuletzt fassen beispielsweise auch die beiden grossen Zürcher Städte - Zürich und Winterthur - eine Reduktion der Anzahl ihrer Stadtratsmitglieder ins Auge: weil es eben einfacher ist, in einem kleinen Gremium ein Gemeinwesen zu leiten.

Eine Erweiterung des Bundesrates auf neun Mitglieder riecht stark nach einem Staatsausbau. Die Eidgenossenschaft hat sich seit 1848 tatsächlich in allen Politikfeldern ausgebreitet. Alleine in den letzten zwanzig Jahren hat sich der Staat mehr oder weniger verdoppelt, jedenfalls budget- und personalmässig. Staatswachstum ist ja nicht nur hier in der Schweiz ein Problem, sondern eine globale Zeiterscheinung. Es ist aber fraglich, ob eine Erweiterung um zwei Mitglieder ein geeignetes Mittel ist, um bezüglich der hohen Arbeitslast Abhilfe zu schaffen und das Staatswachstum zu drosseln. Wäre die starke Zunahme der Arbeitslast Leitlinie, so hätten wir die Anzahl Mitglieder des Bundesrates in den letzten zwanzig Jahren verdoppeln müssen.

Wie die Antworten im Rahmen der Vernehmlassung ergeben haben, ist das Anliegen alles andere als eine Konsenslösung. Im Gegenteil: Die Mehrheit der politischen Parteien lehnt eine personelle Aufstockung ebenso ab wie die ganz grosse Mehrheit der Kantone. Darüber hinaus sind bekanntlich insbesondere die Betroffenen selbst gegen die Erhöhung der Mitgliederzahl. Die Stellungnahme des Bundesrates bestärkt uns in unserer Ansicht, dass eine ausgewogene Vertretung - was auch immer man darunter verstehen mag - nicht durch eine strukturelle Reform erreicht werden kann.

Auslöser der Debatte um neun statt sieben Bundesräte war ja das Tessin, das seit siebzehn Jahren nicht mehr in der Landesregierung vertreten ist. Das ist jedoch kein sträfliches Versäumnis der Bundesversammlung; es wäre vielmehr die Pflicht des Tessins und seiner Parteien, geeignete Kandidaten zu präsentieren. Oder mit anderen Worten: Auch mit neun, fünfzehn oder einundzwanzig Bundesräten hätten die Tessiner keinen garantierten Sitz in der Landesregierung.

"Die Erfinder der modernen Schweiz waren mit Weitsicht gesegnet", schrieb die "Neue Zürcher Zeitung" am 20. April 2016 im Hinblick auf den vorliegenden Vorstoss der SPK. Seit 1848 besteht das Fundament der vollziehenden Behörde der Eidgenossenschaft aus sieben Personen, und in der Tat ist die Schweiz in den letzten 168 Jahren mit der wahrscheinlich kleinsten Regierung der Welt sehr gut gefahren.

Der Antrag auf Nichteintreten bezieht sich ebenso auf die Redaktion. Im Zuge der letzten Totalrevision unseres Grundgesetzes hat in der französischen und italienischen Fassung eine strengere Formulierung Eingang gefunden. Der genaue Wortlaut ist indes irrelevant, denn vielmehr ist entscheidend, was das Parlament daraus macht. Weder kann der Rechtsweg beschritten werden, noch kann das Wahlorgan - das sind wir hier - für die Nichteinhaltung sanktioniert werden.

Die Neuabfassung von Artikel 175 Absatz 4 der Bundesverfassung würde eine Volksabstimmung nach sich ziehen. Das ist - mit Verlaub - völlig übertrieben. Ein gesamtschweizerischer Urnengang allein für eine neue Formulierung einer rein symbolischen Bestimmung ist wenig plausibel. Was wollen Sie den Stimmbürgern als Grund angeben: Der Übersetzer habe falsch übersetzt, und unsere Vorgänger hier im Parlament hätten das übersehen? Das ist nicht glaubwürdig. Oder es sei im Jahre 2000 noch kein Problem gewesen, und heute sei es derart wichtig geworden, dass wir sechzehn Jahre später sogar extra eine Abstimmung vornehmen müssten? Das nimmt uns keiner ab.

Sie stehen in der Verantwortung, die Besten zu wählen und dabei alle Regionen angemessen zu berücksichtigen. Dabei ist eine Umformulierung der entsprechenden Verfassungsgrundlage völlig irrelevant.

Unterstützen Sie daher meinen Minderheitsantrag auf Nichteintreten.