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Wicki Hans · Ständerat · 2016-09-27

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27

Wortprotokoll

Ich bin ja kein Zürcher, aber auch kein Basler Geschädigter. Aber grundsätzlich muss ich einfach sagen, Kollege Janiak: Wenn ich nichts ausfüllen kann, dann kann ich auch nicht grundsätzlich gegen die Bestimmung bezüglich dieser 3000 Franken verstossen. Die Zelle Pendlerabzug bleibt bei jedem Steuerpflichtigen mit einem Geschäftsfahrzeug leer. Er kann nicht einmal bis 3000 Franken abziehen. Nein, im Gegenteil: Er kriegt noch einen zusätzlichen Einkommensanteil hinzu, auf dem er dann Steuern bezahlen muss. Das ist ja das Schizophrene.

Der einzige Unterschied gegenüber der Situation vor Einführung von Fabi ist: Irgendjemand hat entschieden, dass in den 9,6 Prozent für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs der Arbeitsweg nicht mehr als Privatanteil angerechnet werden soll. Das ist der einzige Unterschied gegenüber der Situation vor Fabi. Es gibt keinen anderen Unterschied.

Ich war als Regierungsrat des Kantons Nidwalden ein starker Verfechter von Fabi. Ich kann Ihnen sagen: Ich war auf mehreren Podien, und ich habe dort nie, aber gar nie das Thema Geschäftsfahrzeug thematisieren müssen oder können - weil es kein Thema war. Es kann einfach nicht sein, dass die Verwaltung jetzt nachträglich irgendwo noch Gelder sucht, die sie gern einziehen möchte, die vorher nie zur Disposition standen! Es geht hier wirklich lediglich darum, den Sachverhalt so darzulegen, wie er auch an der Abstimmung dargelegt wurde, und grundsätzlich die Zelle mit den maximal 3000 Franken leer zu lassen; man kann weiterhin nichts abziehen. Aber bitte zwingen Sie jetzt nicht die Unternehmen dazu, en masse Fahrtenbücher zu schreiben, damit zusätzliche Einkommen generiert werden können, von denen damals niemand, aber auch wirklich niemand gesprochen hat.