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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2016-09-27

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2016-09-27

Wortprotokoll

Wenn wir mit der Unterzeichnung des Kroatien-Abkommens so schnell vorwärtsgemacht hätten, wie wir jetzt bei der Abarbeitung dieser Vorstösse vorwärtsgekommen sind, dann hätte das die Grünen durchaus gefreut. Aber damit wir die Pace nicht verlieren, kann ich mich ganz kurz halten: [PAGE 1645]

Es ist ähnlich wie mit anderen Vorstössen zu diesem Themenkomplex. Wir Grünen waren - Sie haben das am letzten Mittwoch schon gehört - nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 von Anfang an der entschiedenen Meinung, dass wir im Interesse der Schweiz und durchaus in Übereinstimmung mit der Verfassungsbestimmung eine EU-kompatible Lösung zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative finden müssen. Wir waren aber auch der Meinung, dass wir im Rahmen der Verfassungsbestimmung versuchen müssen, mit der EU zu verhandeln, und dass wir, um mit der EU verhandeln zu können, eben auch guten Willen zeigen sollten im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Kroatien-Abkommens. Das Kroatien-Abkommen steht aus unserer Sicht nämlich überhaupt nicht im Widerspruch zur Masseneinwanderungs-Initiative, selbst wenn diese ganz hart umgesetzt würde. Das Kroatien-Abkommen sieht nämlich für die nächsten Jahre noch Übergangsbestimmungen und entsprechende Kontingente und Höchstzahlen vor.

Unterdessen haben wir, nämlich diesen Frühling, die Debatte zu Kroatien geführt. Unterdessen haben wir, nämlich letzten Mittwoch, die Debatte zur Masseneinwanderungs-Initiative mindestens in diesem Rat ein erstes Mal geführt. Entsprechend macht es keinen Sinn, jetzt alte Sachen aufzuwärmen. Die wesentliche Entscheidung wird beim Bundesrat liegen. Falls es gelingt, den breiten Kompromiss dieses Rates in der Wintersession zu einem guten Abschluss zu bringen, dann erwarten wir vom Bundesrat, dass er auch das Kroatien-Abkommen unterzeichnet. Wir wünschen ihm dazu viel Mut, wir wünschen ihm sogar den Mut, es schon etwas früher zu machen; das muss er am Schluss entscheiden. Aus unserer Sicht haben wir ihm diese Möglichkeit gegeben.

Darüber jetzt nochmals abzustimmen macht keinen Sinn. Wir ziehen diesen Vorstoss zurück.