Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-09-27
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Ich bin natürlich dankbar für die Antwort des Bundesrates, aber ich bin davon nur teilweise befriedigt. Ich würde sogar sagen, dass die Antwort für mich eher minimalistisch ist. Der Bundesrat anerkennt grundsätzlich die gestellte Problematik, aber nur zwischen den Zeilen. Die Erklärung dafür kann man nachvollziehen. Zurzeit läuft ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, und man muss die Ergebnisse dieses Verfahrens abwarten. Der Bundesrat mischt sich so wenig wie möglich in die Autonomie der Finma ein. Trotzdem: Respektierung der Autonomie heisst für mich nicht unbedingt, dass die Finma ein Staat im Staat sein kann. Es gelten Regeln, und das war genau die Frage, die ich mit meiner Interpellation gestellt habe: Ist die Finma bei der Information über den Fall BSI regelwidrig vorgegangen? Die Frage bzw. die Antwort ist natürlich nicht nur für die Bank wichtig, für ihre ehrlichen, korrekten Mitarbeiter, Direktoren, Kunden, Aktionäre, sondern sie ist auch wichtig für das Ansehen des Finanzplatzes Tessin. Der Bundesrat erwähnt zwar minutiös, welche Regeln gelten, er beantwortet aber die zentrale Frage nicht. Sind diese Regeln eingehalten worden? Es ist z. B. gut zu wissen, was ich aus der Antwort des Bundesrates lese: "Die Finma hat bei ihrer Tätigkeit den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch der Betroffenen auf rechtsgleiches und willkürfreies Handeln zu respektieren und die allgemeinen Verfahrensgarantien einzuhalten." Es wird aber die Frage nicht beantwortet, ob diese eingehalten worden sind. Meines Erachtens sind sie es nicht, und das nicht nur in diesem Fall. Das ist gut zu wissen.
Ich lese - immer aus der Antwort des Bundesrates -, dass eine Information über einzelne Verfahren nur dann zulässig ist, wenn ein besonderes aufsichtsrechtliches Bedürfnis [PAGE 821] besteht, unter anderem die Wahrung des Ansehens des Finanzplatzes Schweiz. Die Frage ist: War diese Kommunikation in dieser Form nützlich für das Ansehen des Finanzplatzes Schweiz oder mindestens des Tessins? Der Eindruck, den wir haben, ist, dass diese Kommunikation und die Art und Weise, wie vorgegangen wurde, dem Finanzplatz geschadet hat, insbesondere dem Finanzplatz Tessin. Die Frage, die noch bleibt, lautet, ob man in gleicher Art und Weise gehandelt hätte, wenn es um den Finanzplatz Zürich gegangen wäre.
Es ist gut zu wissen, dass die Finma bei ihrer Informationstätigkeit den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Personen Rechnung zu tragen sowie das Verhältnismässigkeitsprinzip zu wahren hat. War das hier der Fall? Ich glaube weiterhin, dass dem nicht so gewesen ist.
Es ist gut zu wissen - ich zitiere immer den Bundesrat -: "Führt die Finma ein Verfahren gegen einen Beaufsichtigten, steht sie mit diesem jeweils in engem Kontakt. In diesem Zusammenhang gibt es auch regelmässig einen Austausch zum Inhalt einer allfälligen Information der Öffentlichkeit." Dieses Prinzip gefällt mir - wurde es auch eingehalten? Wir haben dazu keine Antwort erhalten. Unserer Meinung nach: nein.
Es ist gut zu wissen - ich zitiere erneut aus der Antwort des Bundesrates -: "Ob die Finma in einem konkreten Fall das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt hat und eine (ungerechtfertigte) Ungleichbehandlung vorliegt, kann dem Bundesverwaltungsgericht zur Beurteilung vorgelegt werden. Im vorliegenden Fall hat die BSI von diesem Recht Gebrauch gemacht." Wir werden also die Antwort des Gerichtes abwarten müssen.
Summa summarum, bei allem Respekt für die Unabhängigkeit der Finma: In diesem Fall ist wie in anderen Fällen ein Unbehagen im Lande zu spüren. Es ist zwar unbestritten, dass wir einen Regulator brauchen. Dass der Regulator starke Befugnisse haben soll, ist auch nicht bestritten. Dass aber bei der gewählten Vorgehensweise vielleicht übertrieben wird, dass eigentlich eine neue Inquisition zustande gekommen ist - dieser Eindruck ist in den betroffenen Branchen zu spüren. Notabene: Es entsteht zudem, mit einem schalen Beigeschmack, auch der Eindruck, dass in der Regel gegen kleine Fische hart vorgegangen wird, während man dann, wenn wirklich etwas Grosses bei grossen Institutionen passiert, plötzlich überfordert und nicht wirklich in der Lage ist, das Notwendige zu tun.
Ich glaube, wir haben hier eine Frage, die wir nicht im Rahmen dieser Interpellation lösen können. Das ist wahrscheinlich Gesprächsstoff für die WAK. Ich glaube, dass zum Beispiel unsere WAK diese Frage angehen und die Art und Weise des Vorgehens der Finma wirklich wieder einmal thematisieren sollte. Ich glaube, wir schulden das jetzt nicht nur der armen BSI, die sowieso in wenigen Monaten verschwinden wird, sondern wir schulden es dem Finanzplatz Schweiz und allen korrekten Leuten, die in diesem Finanzplatz arbeiten und manchmal wirklich mit übertriebener Härte an den Pranger gestellt werden, wobei eben in grösseren Fällen nicht immer so effizient vorgegangen wird. Ich bitte also unsere WAK, sich der Thematik zu widmen.
Den Bundesrat bitte ich, vielleicht einen Schritt, einen kleinen Schritt zu machen, etwas weniger diplomatisch zu sein und uns zu sagen: Ja, es gibt einen kleinen Handlungsbedarf, und wir sind bereit, uns nochmals über die Frage zu beugen.