Guldimann Tim · Nationalrat · 2016-09-27
Guldimann Tim · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Die Motion vom Dezember 2014 verlangt, dem Parlament sei das Kroatien-Protokoll zur Genehmigung zu unterbreiten. Wie Sie wissen, hat das Parlament in der Sommersession den Bundesrat ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren, mit folgender Bedingung: Für die Umsetzung des Zuwanderungsartikels wird eine Lösung gefunden, die mit unserer Rechtsordnung im Einklang steht.
Der Nationalrat hat letzte Woche mit seinem Beschluss diese Bedingung erfüllt. Damit hat der Nationalrat die Voraussetzung dafür geschaffen, das Ziel der Motion zu erreichen. So erübrigt sich in diesem Rat auch eine neue Abstimmung, und ich ziehe die Motion zurück.
Trotzdem sind wir noch nicht ganz am Ziel, weil im Dezember der Ständerat noch zustimmen muss. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir dann nicht vom eingeschlagenen Weg abweichen. Die Versuchung ist gross. Das hat ja auch die Abstimmung am letzten Sonntag im Tessin gezeigt. Aber es ist falsch, wenn wir mit einseitigen und autonomen Massnahmen den Vertragsbruch mit dem Argument fordern, nur so könne die Verfassung erfüllt werden. Der Widerspruch liegt nicht zwischen den Bilateralen und der Verfassung, wie Herr Brunner es gerade behauptet hat. Der Widerspruch liegt in Artikel 121a selbst, wie das die Frau Bundesrätin jetzt ausgeführt hat. Dieser Artikel wollte nur die Neuverhandlung des Abkommens, mit der klaren Absicht, damit die Bilateralen nicht infrage zu stellen. So hat die SVP ja damals auch die Initiative lanciert und verteidigt. Die Neuverhandlung war aber nicht möglich. Damit lässt sich der Verfassungsartikel nicht so umsetzen, wie es geplant war. Mit dem beschlossenen Inländervorrang light kann er deshalb nur teilweise - man kann sich darüber streiten, wie viel davon realisiert werden konnte - umgesetzt werden. Einseitige und autonome Massnahmen, die nicht dem Gemischten Ausschuss unterbreitet werden, sind ein Vertragsbruch, weil sie Artikel 13 des Freizügigkeitsabkommens widersprechen. In diesem sogenannten Standstill-Artikel verpflichten sich nämlich die Vertragsparteien, "in den unter dieses Abkommen fallenden Bereichen keine neuen Beschränkungen für Staatsangehörige der anderen Vertragspartei einzuführen".
Das Bundesgericht hat schon im November des letzten Jahres bekräftigt, dass es die internationale Vertragsverpflichtung über ein vertragswidriges nationales Gesetz stellen würde. Ein solcher Vertragsbruch steht deshalb nicht im Einklang mit unserer Rechtsordnung, er erfüllt auch nicht die so lautende Bedingung, die das Parlament an die Ratifikation des Kroatien-Abkommens gestellt hat.
Es steht hier sehr viel auf dem Spiel. Das Kroatien-Protokoll muss jetzt sehr rasch ratifiziert werden, damit wir die vollumfängliche Beteiligung am EU-Forschungsprogramm zurückgewinnen. Nur so sichern wir die Zukunft unseres Forschungsplatzes. Wären wir von der europäischen Forschung ausgeschlossen, verlören wir nicht nur Forschungsgelder in der Höhe von jährlich 100 Millionen, die wir netto aus diesem Programm herausholen: Allein davon wären schon etwa tausend Arbeitsplätze direkt betroffen. Heute sind wir an weit mehr als 4000 EU-Forschungsprogrammen und -projekten beteiligt. Das ist die Grundlage für rund 12 000 Forscherstellen in unserem Land. Diese wären mittelfristig gefährdet. Fliegen wir aus der EU-Forschung heraus, verlieren wir die Beteiligung am wichtigsten internationalen Forschungsnetzwerk. Für ausländische Spitzenforscher wäre es nicht mehr attraktiv, in der Schweiz zu arbeiten, auch nicht für Spitzenforscherinnen. Aber noch fataler wäre in der Folge die Blockade in unserem Verhältnis mit Brüssel: Das wäre der erste Sargnagel für die Zukunft unserer bilateralen Beteiligung am Binnenmarkt, die in sechs Volksabstimmungen beschlossen und bestätigt worden ist.