Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-28
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-28
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Ihre Kommission hat beide Differenzen zum Schwesterrat ausgeräumt. Ich sage zu Beginn gerne etwas zur ersten Differenz: Diese Annäherung hat sich abgezeichnet. Es ging ja darum, wie man weit zurückliegende Sachverhalte darlegen muss und wie eine Glaubhaftmachung aussehen soll.
Ich möchte auch zuhanden der Materialien einfach noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Es geht hier nicht um mündliche Aussagen, solche genügen nicht. Es ist ein schriftliches Verfahren; für die Glaubhaftmachung müssen Dokumente vorgelegt werden. Die erleichterte Einbürgerung ist ohnehin ein schriftliches Verfahren. Der einzige Unterschied besteht darin, dass man eben nicht ausschliesslich fremdenpolizeiliche Dokumente vorlegen kann, sondern auch andere Dokumente oder Einträge in Registern, zum Beispiel im Steuerregister. Das soll für die Glaubhaftmachung ausreichen.
Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat diesem Anliegen Rechnung tragen wird. Wir werden ja in der Verordnung festlegen müssen, welche Grundlagen für den Beweis ausreichend sind. Wir werden bei der Ausarbeitung dieser Verordnung insbesondere auch die Materialien zur parlamentarischen Debatte beiziehen, und wir werden den Entwurf der Verordnung dann selbstverständlich wie üblich auch Ihrer Kommission unterbreiten. In diesem Sinne freue ich mich, dass Sie sich jetzt hoffentlich mit dem Nationalrat finden können, denn diese materielle Differenz kann wirklich ausgeräumt werden.
Ich erlaube mir, auch noch etwas zur zweiten Differenz zu sagen, dann muss ich mich nachher nicht mehr zu Wort melden. Hier ist der Nationalrat Ihrem Anliegen entgegengekommen und hat die Übergangsbestimmungen jetzt so formuliert, dass ausschliesslich junge Ausländerinnen und Ausländer von dieser Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung profitieren können.
Der Kommissionssprecher hat die lange Behandlungsdauer dieser parlamentarischen Initiative erwähnt. Sie haben in der Zwischenzeit natürlich das Einbürgerungsrecht totalrevidiert, und Sie haben damals diese parlamentarische Initiative bewusst zurückgestellt. Ich denke, mit der Totalrevision des Einbürgerungsrechts und der Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung für junge Menschen, die in der dritten Generation hier leben, haben Sie das Paket jetzt eigentlich zu Ende geschnürt. Ich danke Ihnen für diese Arbeit. Es steht dann natürlich noch eine Volksabstimmung bevor.