Fetz Anita · Ständerat · 2016-09-28
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Ich werde mich bemühen, den letzten Punkt unserer Tagesordnung zügig anzugehen, und hoffe, Sie machen das auch - ganz im Sinne des Präsidenten.
Ihre Finanzkommission hat sich am 22. August 2016 eingehend mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 des Bundesrates befasst. Laut der Botschaft soll der Haushalt gegenüber dem provisorischen Finanzplan 2017-2019 im Jahr 2017 um 800 Millionen Franken, im Jahr 2018 um 900 Millionen Franken und im Jahr 2019 um 1 Milliarde Franken entlastet werden. Das Programm sieht 24 Massnahmen vor, die das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes abdecken. Es soll sich um ein ausgewogenes Programm handeln, so meint der Bundesrat, deshalb leisten alle Aufgabengebiete einen - wenn auch sehr unterschiedlichen - Beitrag an die Sparanstrengungen.
Mit dieser Botschaft werden uns zwei Gesetzesvorlagen unterbreitet: das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 und das Bundesgesetz über Aufgaben, Organisation und Finanzierung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht. Das erste ist ein Mantelerlass mit 16 Gesetzesänderungen, das zweite regelt die Rahmenbedingungen für die Umwandlung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt.
Obwohl die Stiftungsaufsicht erst am Schluss der Gesetzesvorlage kommt, nehme ich gleich vorweg, was Ihre Finanzkommission dort entschieden hat, dann müssen wir uns mental nicht mehr gross damit beschäftigen. Ihre Finanzkommission war einstimmig der Ansicht, dass wir das Gesetz aus dem Stabilisierungsprogramm herausnehmen, sistieren und an die zuständige Fachkommission, die Kommission für Rechtsfragen, überweisen sollten, die sich dann gründlich über die Vorlage und gleichzeitig über bereits existierende Vorstösse zu diesem Thema beugen wird.
Zur Erläuterung des Standpunktes der Kantone hörte die Kommission den Finanzdirektor des Kantons Jura, Charles Juillard, und jenen des Kantons Zürich, Ernst Stocker, an. Die beiden Kantonsvertreter zeigten sich vor allem darüber besorgt, dass die Sparmassnahmen des Bundes zu einer Kostenüberwälzung auf die Kantone führen können. Diese lehnen sie kategorisch ab, wie ihre Sprecher ausgeführt haben. Dazu gehören namentlich eine Reduktion des Bundesbeitrages zur Prämienverbilligung sowie die Kürzungen im BFI-Bereich und jene bei den Integrationsmassnahmen.
Nach dieser Stellungnahme der Kantone und den Erläuterungen des Vorstehers des Finanzdepartementes beschlossen die Mitglieder der Finanzkommission einstimmig, auf den Entwurf zum Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm einzutreten. In der Detailberatung befasste sich die Kommission mit 16 Änderungsanträgen zu dieser Vorlage. Mit 10 zu 3 Stimmen wurde ein Antrag abgelehnt, wonach die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen sei, mit dem Auftrag, die Schuldenbremse durch eine moderate Anpassung des Konjunkturfaktors etwas investitionsfreundlicher auszugestalten.
In der Detailberatung korrigierte Ihre Kommission das Stabilisierungsprogramm in einigen wesentlichen Bereichen. Ich werde diese in der Detailberatung konkreter ausführen. Hier nur ein grober Überblick: Bei der internationalen Zusammenarbeit wurde ein Antrag knapp angenommen, der in diesem Bereich nochmals, also zusätzlich zu den Sparvorgaben des Bundesrates, 300 Millionen Franken wegsparen will. Damit würde bei der Entwicklungshilfe fast eine Milliarde Franken weggespart, was ungefähr einem Drittel des gesamten Sparprogramms entspräche. Eine weitere Änderung betrifft die Aufhebung der Sparaufträge bei den Zollämtern. Weiter hat die Mehrheit der Kommission auf Wunsch der Kantone für eine Aufhebung der Sparbeiträge bei der Integration und bei der Prämienverbilligung gestimmt. Sie entnehmen der Fahne, dass es fast überall Mehrheits- und Minderheitspositionen gibt, die wir dann in der Detailberatung ausdiskutieren werden.
Zusammenfassend beantragt Ihnen die Finanzkommission, die Sparmassnahmen für das Jahr 2017 um 94 Millionen, für das Jahr 2018 um 9,6 Millionen und für das Jahr 2019 um 6 Millionen Franken zu erhöhen. Die Beschlüsse unseres Rates vor zwei Wochen zur BFI-Botschaft werden durch den Einzelantrag von Ruedi Noser, dem Sprecher der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, abgebildet. Wir [PAGE 824] werden sie in der Detailberatung beraten. Dafür ist der Minderheitsantrag Abate zurückgezogen worden. Wenn ich davon ausgehe, dass Sie Ihre Meinung nicht innerhalb von zwei Wochen geändert haben, dann werden sich diese Zahlen am Schluss wohl noch ändern.