Müller Philipp · Ständerat · 2016-09-28
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Ich brauche für meinen Bericht nicht allzu lange. Wir haben noch zwei Differenzen zum Nationalrat.
Zum einen betrifft es Artikel 24a, die Glaubhaftmachung. Der Nationalrat will, dass die Glaubhaftmachung des Aufenthalts der Grosselterngeneration in der Schweiz genügt. Wir sind bei unserem letzten Entscheid von einer imperativen Lösung ausgegangen. Zuhanden des Amtlichen Bulletins habe ich dann gesagt und wiederhole es gerne hier nochmals, dass Glaubhaftmachung für die Kommissionsmehrheit nicht einfach bedeutet, dass man etwas annimmt oder vermutet. Die Glaubhaftmachung soll wirklich im Sinne der Bedeutung des Begriffs erfolgen müssen.
Die zweite Differenz ist bei den Übergangsbestimmungen zu suchen. Hier hatte der Ständerat im Sinne des Wunsches, dass Militärdienst geleistet werden soll, wenn es möglich ist, dass also nicht mit der erleichterten Einbürgerung gewartet werden kann, bis der Militärdienst nicht mehr geleistet werden muss, einen Vorbehalt eingefügt. Der Nationalrat strich diese Übergangsbestimmung dann. Das Alter war damit nach oben offengelassen, das heisst, auch 50- oder 60-Jährige hätten sich dann als sogenannte Kinder erleichtert einbürgern lassen können. Wir haben dann erreicht, dass der Nationalrat einen Kompromiss beschlossen hat, indem er jetzt eine obere Alterslimite von 35 Jahren eingefügt hat. Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, dass sich ältere Herrschaften unter dem Titel "dritte Generation" oder gar "Kind" einbürgern lassen.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Bemerkungen zu dieser Vorlage anbringen. Sie sehen die Geschäftsnummer 08.432. Es ist nicht gerade ein Meisterwerk der parlamentarischen Arbeit, wie ich vorhin gehört habe, wenn man acht Jahre an einer Vorlage herumdoktert - drei Schritte vor, zwei zurück, irgendwie so war das System. Sie kommt nun letztlich mit vielen Abstrichen in die Endrunde. Man könnte es durchaus noch heftiger formulieren, aber ich verzichte in diesem Haus darauf und überlasse Ihnen die Beurteilung, wie das mit diesen parlamentarischen Initiativen so läuft, wenn es derart lange geht.
Im Auftrag der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Differenzen zu bereinigen und sich bei den beiden von mir erwähnten Punkten dem Nationalrat anzuschliessen. Bei der ersten Differenz wurde in der Kommission mit 9 zu 4 Stimmen die Nationalratsversion angenommen, bei der zweiten gab es keine Abstimmung, da waren wir demzufolge ohne Widerstand einstimmig.