Fetz Anita · Ständerat · 2016-09-28
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Hier geht es um das Bundespersonalgesetz. Nach dem geltenden Bundespersonalgesetz müssen die Vorsorgereglemente bei freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen eine Überbrückungsrente vorsehen. Der Arbeitgeber Bund muss sich daran beteiligen und einen Beitrag an die Pensionskasse überweisen. Die Beteiligung ist auf 50 Prozent beschränkt und kann bei besonderen Personalkategorien oder aus sozialen Gründen erhöht werden. Mit dem Stabilisierungsprogramm soll zum einen die Vorschrift gelockert werden, dass die Vorsorgereglemente solche Überbrückungsrenten überhaupt vorsehen müssen; zum andern - und das ist hier der wichtige, entscheidende Punkt - soll der Grundsatz verankert werden, dass die Überbrückungsrenten durch die Angestellten zu finanzieren sind. Eine Beteiligung des Arbeitgebers bleibt möglich, ist aber nicht mehr zwingend. Die Höhe der Beteiligung ist weiterhin grundsätzlich auf 50 Prozent beschränkt. Das ganze Verfahren erlaubt es, rund 5 Millionen Franken pro Jahr zu sparen.