Flach Beat · Nationalrat · 2016-09-28
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Die Gesellschaft und die Formen des familiären Zusammenlebens haben sich seit 1948 gewandelt, und es wird Zeit, dies auch bei den sozialen Leistungen zu berücksichtigen, die der Staat erbringt, wenn eine Familie, ein Mensch wegen eines Todesfalls auf die Hilfe und Unterstützung des Gemeinwesens angewiesen ist.
Uns Grünliberalen wäre es am liebsten gewesen, bei der gesamten Frage der Hinterbliebenen- und Kinderrenten zu einem zivilstandsunabhängigen System zu wechseln. Es ist heute nämlich nicht mehr einzusehen, warum wir noch am bisherigen System festhalten, obwohl es sich ja heute mit den Familien ganz anders verhält. Wir wissen, in welchen Formen die Menschen heute zusammenleben.
Immerhin hat die Kommission mit ihren Anträgen aber ein paar alte Zöpfe abgeschnitten. Heute ist es ja so, dass auch eine geschiedene Frau ohne Kinder nach dem Tod des Ex-Ehegatten eine Witwenrente erhält - unabhängig davon, ob sie diese benötigt, auch dann, wenn sie berufstätig und finanziell unabhängig ist. Neu sollen Witwen und Witwer nur dann eine Rente erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein Kind unter 18 Jahren oder ein Kind unter 25 Jahren in Ausbildung haben oder ein pflegebedürftiges Kind betreuen. Die Anknüpfung an die Fürsorgepflichten ist sachgerecht, und mit der Senkung der Witwen- und Witwerrenten auf 60 Prozent der Altersrente und der gleichzeitigen Erhöhung der Waisenrente auf 50 Prozent der Altersrente fliessen die Mittel dahin, wo sie gebraucht werden, nämlich zu den Hinterbliebenen mit Kindern. Gleichzeitig schaffen wir es so, beträchtliche Einsparungen zu machen.
Eine Studie im Auftrag des EDI hat auch aufgezeigt, dass nicht die verwitweten Frauen, sondern vor allem alleinerziehende und geschiedene Frauen wirtschaftliche Probleme haben. Wenn anderen alleinstehenden kinderlosen Frauen zugemutet wird, ihr Einkommen selber zu erwirtschaften, ist es auch einer verwitweten kinderlosen Frau in der Regel zumutbar, einem Erwerb nachzugehen, zumal sie ja noch eine Witwenrente aus der beruflichen Vorsorge erhält. Die Härtefallregelung, die die Kommission eingefügt hat und die nach Ablauf der langen Übergangsfrist für die Neuregelung der Witwenrente für Witwen vorgesehen ist, die sich nach der Aufhebung der bisherigen Witwenrente in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist sehr klug und ausgewogen und sorgt dafür, dass die Personen, die Witwen, die dann tatsächlich Hilfe benötigen, diese auch erhalten.
Die heutige Regelung zu den Kinderrenten führt zu stossenden Ergebnissen, wenn zum Beispiel ein Vater eine Kinderrente erhält, obwohl er als Pensionär überhaupt nicht darauf angewiesen ist. Über 90 Prozent dieser Kinderrenten gehen heute ja an die Männer, über 8000 davon werden ins Ausland bezahlt. Das Durchschnittsalter der Altersrentenbezüger, die eine Kinderrente beziehen, lag bei der Geburt des Kindes zwischen 40 und 50 Jahren. Wir finanzieren hier mit der AHV Familienmodelle, die nicht auf diese Rentenzahlungen angewiesen sind. Wir schaffen auch ein Ungleichgewicht gegenüber Familienvätern, die nur die Familienzulage erhalten, denn diese ist um einiges kleiner.
Mit diesen Massnahmen spart die AHV nochmals 200 Millionen Franken. Die Abschaffung dieser Kinderrenten ist konsequent und richtig. Es gibt neu zwar keine Kinderrenten mehr, aber es gibt nach wie vor die Waisenrenten. Für Pflegekinder sollen diese jedoch neu nur noch ausbezahlt werden, wenn die Pflegekinder den Wohnsitz in der Schweiz haben. Damit werden Missbräuche unterbunden, ohne den wirklich Anspruchsberechtigten zu schaden.
Ich bitte Sie, überall der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Einzelanträge Schenker Silvia und de Courten abzulehnen.
Zum Einzelantrag de Courten nur noch ganz kurz etwas: Wenn wir die ins Ausland zu zahlenden Renten auf die Kaufkraft indexieren wollen, so führt das zu ungewollten Resultaten. Zum einen würden Personen, die mit der Rente im Ausland neben ihrer Grundexistenz auch die Pflege finanzieren, in finanzielle Nöte kommen und vermutlich zurückkehren. Dies würde bei uns dann wieder zu erhöhten Kosten führen. Zum andern gibt es auch Länder, die ihre eigenen Leistungen herunterschrauben, wenn aus einem anderen Land eine Arbeitsrente ausbezahlt wird; in den USA zum Beispiel ist das die Windfall Elimination Provision. Im Übrigen gibt es auch in der Schweiz durchaus Kaufkraftunterschiede in den Regionen, die ja auch nicht berücksichtigt werden.
Ich bitte Sie daher, überall der Mehrheit zu folgen und alle Einzelanträge abzulehnen.