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Brunner Toni · Nationalrat · 2016-09-28

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-28

Wortprotokoll

Die Minderheit Brunner möchte den Bundesbeitrag auf 20 Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV festlegen. Aktuell ist dieser Beitrag auf 19,55 Prozent festgelegt. Wir müssen meinen Minderheitsantrag in einem etwas grösseren Zusammenhang sehen. Es ist uns allen klar, dass nebst den strukturellen Massnahmen in dieser Reform der Altersvorsorge auch mehr Einnahmen nötig sein werden, um die demografischen Herausforderungen in der Altersvorsorge zu bewältigen. Zur Erinnerung: Das jährliche Loch in der AHV wird schon in vierzehn Jahren 7 Milliarden Franken betragen, wenn wir jetzt nichts machen.

So sind in dieser Vorlage ja beispielsweise auch Mehrwertsteuererhöhungen vorgesehen. Dort gehen uns viele der dazu gestellten Anträge zu weit. Wo wir vonseiten der SVP Hand bieten können, ist bei der Überführung der IV-Zusatzfinanzierung in die AHV. Es geht dabei um die noch verbliebenen 0,3 Prozent Mehrwertsteuer - 0,1 Prozent wurden ja [PAGE 1679] bereits für die Fabi-Finanzierung gebraucht -, sodass wir am Schluss wieder beim ordentlichen Satz von 8,0 Prozent sind. Wir stehen bei der Finanzierung auch dazu, dass das Demografieprozent künftig vollständig der AHV zukommen soll. Aktuell fliessen ja immer noch 17 Prozent der Einnahmen aus diesem Demografieprozent in die Bundeskasse.

Es bleibt der Bundesbeitrag an die AHV, der sich derzeit auf 19,55 Prozent ihrer jährlichen Ausgaben beläuft. Jetzt stellt sich die Frage, wieso wir diesen Bundesbeitrag neu auf 20 Prozent festlegen wollen. Wir wollen diesen Beitrag des Bundes auf 20 Prozent festlegen, weil die öffentliche Hand schon in der Vergangenheit diesen Satz gekannt hat: Mit der 6. AHV-Revision wurde der Beitrag der öffentlichen Hand ab 1970 auf 20 Prozent festgelegt, was damals allerdings noch in 15 Prozent vom Bund und 5 Prozent von den Kantonen aufgeteilt war. Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs ist der Bund alleine zuständig für die Ausfinanzierung der AHV.

Wenn der Bundesbeitrag auf 20 Prozent festgelegt wird, haben wir auch Gewähr, dass es nicht eine noch stärkere Ausrichtung auf die Finanzierung der AHV über Lohnprozente geben wird. Die negativen Effekte liegen dort ja auf der Hand. Mit meinem Minderheitsantrag tragen wir also dazu bei, dass der Produktionsfaktor Arbeit nicht unerwünscht und immer noch mehr belastet wird, was schliesslich Arbeitsplätze sichert. Haben wir hier nicht die gesicherten Einnahmen des Bundes, so wird der Druck betreffend mehr Lohnprozente steigen.

Den Bundesbeitrag auf 20 Prozent festzulegen zeigt und unterstreicht auch die Wertschätzung der AHV als eines unserer wichtigsten Sozialwerke. Das ist auch ein klares Bekenntnis des Bundes, die Prioritäten im Staatshaushalt gezielt auf seine Kernaufgaben auszurichten.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Minderheit unterstützen.