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preparatory:AB 205757

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-28

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion wird dem Konzept des Ständerates und damit meiner Minderheit I folgen. Wir wollen keinen Interventionsmechanismus mit automatischer Rentenaltererhöhung in diesem Gesetz. Eine Rentenaltererhöhung findet bei der Bevölkerung derzeit keine Mehrheit. Das bestätigen sämtliche Umfragen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Rentenaltererhöhung verpackt in einen Interventionsmechanismus daherkommt. Es ändert auch nichts, wenn der Einzelantrag Pezzatti durchkommt, der den Interventionsmechanismus in einen neuen, separaten Bundesbeschluss auslagern will. Herr Pezzatti hat diesen Interventionsmechanismus als Notnagel bezeichnet. Wir nennen das Sargnagel.

Ich habe beim Eintreten betont, dass das gleiche Referenzalter von 65 Jahren für Männer und Frauen mit der Flexibilisierung des Rentenalters von 62 bis 70 Jahre sehr wichtig ist und dass das zu einer faktischen Rentenaltererhöhung führen dürfte. Wir müssen ja festhalten, dass heute das faktische Rentenalter durchschnittlich bei etwa 64 Jahren bei den Männern und bei 63 Jahren bei den Frauen liegt. Wir haben also das Rentenalter 65 noch nicht einmal erreicht. Deshalb muss die Flexibilisierung zu einer faktischen Rentenaltererhöhung führen, wenn die Wirtschaft älteren Mitarbeitenden eine längere Erwerbstätigkeit ermöglicht und auch auf die Flexibilisierung ausgerichtete Arbeitsmodelle entwickelt.

Natürlich können und wollen wir uns der Frage der Rentenaltererhöhung nicht verschliessen. Die CVP ist bereit, die Frage einer Rentenaltererhöhung nach erfolgreichem Abschluss dieser Revision anzugehen. Unseres Erachtens müssen wir diese für die Menschen wichtige Frage einer Rentenaltererhöhung aber direkt und offen mit der Bevölkerung diskutieren und dürfen sie nicht einfach in einen Interventionsmechanismus verpacken.

Bei Artikel 103 wollen wir beim bisherigen Bundesbeitrag von 19,55 Prozent bleiben und lehnen daher den Antrag auf eine Senkung auf 18 Prozent ab, wie wir auch den Minderheitsantrag Brunner ablehnen, der eine Erhöhung auf 20 Prozent will. Bei der derzeit angespannten Finanzlage des Bundes ist eine Erhöhung nicht vertretbar.

Die Minderheit III (de Courten) ist noch schärfer als die Kommissionsmehrheit und will das Rentenalter in Sechsmonatsschritten erhöhen, während die Kommissionsmehrheit dies in Viermonatsschritten vorsieht. Herr de Courten begründet das mit "dem Volk reinen Wein einschenken". Das Problem ist nur, dass es nichts nützt, reinen Wein einzuschenken, wenn das Volk ihn nicht trinken will. Sie haben bei der Eintretensdebatte selber festgehalten, dass dieses Paket überladen sei und kaum eine Mehrheit beim Volk finden werde. Es ist daher erstaunlich, dass Sie gerade bei diesem zentralen, wichtigen Punkt an Ihrem Antrag festhalten.

Die Minderheit II (Weibel) will ein anderes Konzept eines Interventionsmechanismus und will auch den Rentnerinnen und Rentnern einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 0,5 Prozent abverlangen. Damit wäre das Versprechen dieser Revision, das Rentenniveau zu halten, offensichtlich gebrochen, weil sogar bestehende Renten herhalten müssten für die Sanierung der AHV. Ein Abbau bisheriger Renten stand bisher nicht zur Diskussion. Einen Rentenabbau [PAGE 1685] dürfen wir schon gar nicht in diese Vorlage verpacken, weil das bei der Bevölkerung nie eine Mehrheit finden würde.

Zusammenfassend: Die CVP-Fraktion wird dem Konzept des Ständerates, das heisst meinem Antrag der Minderheit I, zustimmen und die Anträge der Minderheiten Brunner, Weibel, de Courten und Frehner ablehnen.

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