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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-09-28

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-09-28

Wortprotokoll

Wir sind bei der Höhe des versicherten Lohnes und bei der Kompensation des tieferen Umwandlungssatzes. Aus unserer Sicht wäre es immer die beste Lösung gewesen, auf den Koordinationsabzug ganz zu verzichten. Es ist für uns zum einen ein Systemfehler, weil kleine Einkommen unterdurchschnittlich versichert werden, und zum andern macht die Abschaffung dieses Abzuges eben eine gute Kompensation möglich. So schlug es der Bundesrat vor, und so schlagen es neu auch die Einzelanträge Weibel und Sauter vor; die beiden Anträge sind identisch. Das neue Konzept ist aufgrund der einhelligen Einschätzung, dass das Konzept der Mehrheit in Bezug auf die Kompensation ungenügend ist und so keinen gangbaren [PAGE 1700] Weg darstellt, nach der Gesamtabstimmung in der Kommission erarbeitet worden.

Das Konzept umfasst jetzt drei Elemente, Frau Sauter hat sie erläutert: Erstens gibt es nur noch zwei Beitragssätze im BVG. Diese sind tiefer als die bisherigen Beitragssätze. Die beiden Beitragssätze für die älteren Generationen werden von heute 15 bzw. 18 Prozent auf 13,5 Prozent gesenkt. Das ist der eine Unterschied.

Zweitens fällt der Koordinationsabzug weg. Die Eintrittsschwelle wird aber beibehalten.

Das dritte Element ist eine Kompensation für die Übergangsgeneration während 25 Jahren. Die Überlegung dahinter ist, dass sämtliche Fraktionen nach der Ausmehrung in der Kommission eine Nachbesserung gefordert haben, dass aber die Kompensation mit diesem Konzept gemäss der Berechnung der Experten sehr gut ist. Sie ist so gut, dass nur noch wenige eine Leistungseinbusse in Kauf nehmen müssten, nämlich einzig die Altersklasse bis 39, und auch das nur bei einem maximalen AHV-Einkommen von 84 000 Franken. Für alle anderen berechneten Alterskategorien und verschiedenen Einkommensklassen ergeben sich mit diesem Modell keine Einbussen, sondern Verbesserungen. Gleichzeitig, das ist der zweite Punkt, kommt das Modell mit geschätzten Kosten von 3 Milliarden Franken für das Jahr 2030 billiger als dasjenige des Ständerates. Das sind die Berechnungen, die uns vorliegen.

Es wurde vorhin diskutiert, ob das Modell teurer oder billiger komme. Es kommt eben darum billiger, weil die Altersgutschriften gesenkt werden, fast analog zum Vorschlag des Bundesrates. Das Alternativkonzept liegt hier sehr nahe bei der Version des Bundesrates. Es ist darum auch nicht plausibel, dass die Kosten der langfristigen Ausgleichsmassnahmen um rund 50 Prozent abweichen sollen, so, wie das heute in den Medien kolportiert wurde, wenn die Parameter so ähnlich sind. Hier braucht es eine Plausibilitätskontrolle.

Zudem ist das Modell auch effektiver, weil es das Ziel, nämlich die Erhaltung des Leistungsniveaus, mit weniger Mitteleinsatz erreicht, sogar mehr als erreicht, und dies eben langfristig. Das Modell des Ständerates hingegen verschiebt das Problem auf später, auf nach 2030, und kommt erst noch teurer, weil unter anderem die Übergangsgeneration doppelt kompensiert wird. Aus unserer Sicht ist die Variante, die jetzt mit den Einzelanträgen vorliegt, die beste, nämlich das Konzept, den versicherten Lohn zu erhöhen, ähnlich, wie es auch der Bundesrat vorgeschlagen hat.

Ich möchte noch etwas sagen zu den Anträgen, die das Konzept des koordinierten Lohns betreffen: Der Koordinationsabzug ist ein Systemfehler in der zweiten Säule. Es ist ein fixer Abzug von rund 24 500 Franken. Er hat zur Folge, dass von hohen Einkommen ein grosser Teil und von kleinen Einkommen generell, aber eben auch aus Teilzeitbeschäftigungen nur ein kleiner Teil des Einkommens rentenbildend wird. Letztere werden darum unterdurchschnittlich versichert und generieren dementsprechend geringe Altersleistungen. Das betrifft überdurchschnittlich häufig Frauen. Uns allen ist bekannt, dass Frauen, hochgerechnet auf eine Vollzeitstelle, im Durchschnitt 20 Prozent weniger verdienen und sehr viel häufiger teilzeitbeschäftigt sind. Dass ehemals erwerbstätige Frauen im Rentenalter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, hat auch der Gesetzgeber zu verantworten, weil er das System so ausgestaltet hat. Das muss dringend korrigiert werden, auch wenn Sie beim Konzept des koordinierten Lohns bleiben wollen.

Ich bin, um meine Interessenbindung offenzulegen, auch Co-Präsidentin der Alliance F, das ist der Dachverband der Frauenorganisationen. Unsere Berufsverbände haben die Kommission aufgefordert, dass sie, wenn sie schon das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöhen wolle, sich bitte auch dafür einsetze, dass die Löhne der Frauen gleich gut versichert sind wie jene der Männer.

Ich möchte Sie im Namen der Frauenberufsverbände bitten, den Koordinationsabzug abzuschaffen oder, wenn Sie das ablehnen, diesen wenigstens anteilsmässig so auszugestalten, wie es die Minderheit I (Weibel), vertreten durch Frau Heim, vorgeschlagen hat.