Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-09-28
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
In Block 4 geht es um die Senkung des Umwandlungssatzes und um die Kompensation dafür. Denn dass wir kompensieren müssen, ist allgemein anerkannt; es ist ein Fundament, auf dem wir aufbauen können. Es stellt sich aber die Gretchenfrage, ob wir in der ersten oder in der zweiten Säule kompensieren sollen. Die Mehrheit der Kommission ist klar der Meinung, dass die beiden Säulen nicht vermischt werden sollen. Die Stellschrauben für die Höhe der Pensionskassenrenten sind der Sparbeginn, die Höhe und die Staffelung der Altersgutschriften und der versicherte Lohn. Es ist ganz klar, dass das Sparguthaben grösser werden muss, damit man bei einem reduzierten Umwandlungssatz eine gleich hohe Rente auszahlen und entsprechend das Leistungsniveau gewährleisten kann.
Kommen wir zu den konkreten Anträgen:
In Artikel 7 BVG geht es um die Vorverlegung des Sparprozesses und die Altersgutschriften. Die Mehrheit der Kommission beantragt, den Sparbeginn auf das Alter von 18 Jahren vorzuverschieben. Die Minderheit Pezzatti schliesst sich dem Ständerat an, welcher den Sparbeginn auf das Alter von 21 Jahren festlegt. Ich habe es vorhin erklärt: Der Sparbeginn beeinflusst direkt das Sparkapital und letztlich auch die Rente.
Die Beitragssätze sind eine weitere Stellschraube. Die Mehrheit will keine Beitragssatzerhöhung im Alter von 55 Jahren. Sie nimmt damit Rücksicht auf die Situation der älteren Arbeitnehmer. Sie will keine Diskriminierung der älteren Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt; dies ganz bewusst in Kenntnis der Aussage von Arbeitgebern, welche vorrechnen und sagen, dass es für die Frage, ob sie eine Person anstellen oder nicht, nicht matchentscheidend sei, wenn sie zum Lohn noch 100 Franken mehr in die zweite Säule einzahlen müssen. Diese Aussage der Arbeitgeber steht im Widerspruch zur Erfahrung, zur Wahrnehmung und zur Einschätzung der Bevölkerung; denn überall hört und liest man, dass die Generation 50 plus grosse Probleme habe, im Arbeitsprozess zu bleiben.
Die SGK-NR empfiehlt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, die Sätze für die Altersgutschriften so anzupassen und auf die Erhöhung des Satzes beim Alter von 55 Jahren zu verzichten.
Kommen wir zum versicherten Lohn in Artikel 8 BVG: Der versicherte Lohn ergibt sich aus dem Jahreslohn und dem Koordinationsabzug. Der Bundesrat hat in seinem Konzept [PAGE 1706] den Koordinationsabzug streichen wollen, sprich, er hat ihn auf null gesetzt. Das wäre eigentlich der beste Ansatz. Das wurde von verschiedenen Rednern auch erläutert. Es wurde aber auch dagegen argumentiert, es sei zu teuer.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat entschieden, den Koordinationsabzug proportional zum Beschäftigungsgrad festzulegen. Diese Berechnungsweise bevorzugt ganz klar Teilzeitarbeitende. Sie nimmt in Kauf, dass Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeitarbeit bevorzugt wird. Um diesem Missstand zu begegnen, habe ich einen Minderheitsantrag eingereicht, der verlangt, dass der Abzug eben nicht proportional zum Beschäftigungsgrad, sondern proportional zum ausbezahlten Lohn erfolgt, das heisst, dass im obligatorischen Bereich 25 Prozent des Lohnes als Koordinationsabzug abgezogen werden. Damit soll der ungerechten Tatsache begegnet werden, dass 80 000 Franken mit einer Vollzeitbeschäftigung eine höhere Rente ergeben, als wenn in einem Haushalt mit zwei Teilzeitpensen dasselbe Einkommen erzielt wird.
Die Kommission hat mit 17 zu 8 Stimmen entschieden und empfiehlt Ihnen, den Antrag der Minderheit I (Weibel) abzulehnen.
Der nächste Punkt ist der Mindestumwandlungssatz in Artikel 14 BVG. Es ist ganz klar: Das angesparte Kapital wird häppchenweise in Renten umgewandelt und ausbezahlt. Wenn die Lebenserwartung weiter steigt, braucht es mehr Häppchen, mehr Portionen als früher. Logischerweise müssen dann die einzelnen Häppchen kleiner werden, es müssen kleinere Stücke sein. Sonst geht es nicht auf respektive muss die junge Generation Geld zuschiessen, wenn man am konstant grossen Stück festhält. Es gibt verschiedene Studien dazu, es wurde gesagt. Insgesamt geht man von 5 bis 6 Milliarden Franken pro Jahr aus, welche von den Jungen zu den Rentnern verlagert werden. Diese Verlagerung in der zweiten Säule ist systemfremd, sie ist falsch. Die zweite Säule ist nicht als Umlagesystem konzipiert. Für die einzelne Person ergibt das je nach Berechnungsweise verschiedene Zahlen; es zeigt sich zum Beispiel, dass ein Rentner heute rund 60 000 Franken zu viel bezieht, weil er diesen Betrag gar nie einbezahlt hat. Deshalb ist die Mehrheit ganz klar der Meinung, dass es höchste Zeit ist, den Umwandlungssatz zu senken. Aber wie der Bundesrat ausgeführt hat, muss die Senkung kompensiert werden.
Bei der Kompensierung spielt die Übergangsgeneration eine grosse Rolle. Organisatorisch stellt sich die Frage, wie die Renten dieser Übergangsgeneration ausfinanziert werden sollen, ob sie dezentral oder zentral über den Sicherheitsfonds ausfinanziert werden sollen. Eine dezentrale Lösung hat den Vorteil, dass diejenigen Kassen, welche ihre Hausaufgaben bereits gemacht haben, nicht zu einem weiteren Solidaritätsakt gezwungen werden, denn sie haben solidarisch innerhalb der Kasse das Problem bereits gelöst und auch Sanierungsbeiträge geleistet. Die zentrale Lösung hebt die Solidarität auf eine andere Ebene. Das bedeutet, dass eben auch diejenigen Rentenkassenmitglieder, welche ihren Teil bereits geleistet haben, über die gesamte Schweiz nochmals solidarisch in die Pflicht genommen werden.
Der Entscheid zur Frage der zentralen oder dezentralen Organisation ist mit 11 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen gefällt worden. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen die dezentrale Lösung.
Zur Dauer der Übergangszeit eine Vorbemerkung: Es zeigt sich bei allen Modellen, bei allen Berechnungen, dass die Altersgruppe unmittelbar vor der Übergangsgeneration am meisten Probleme hat und nur knapp oder gar nicht auskompensiert wird. Wenn Ihnen jetzt also die Mehrheit eine Übergangszeit von 15 Jahren beantragt, dann heisst das, dass im Alter von 49 Jahren das Risiko am grössten ist, dass das Leistungsniveau nicht gewährleistet ist.
Es gab da eine Minderheit, welche dem Bundesrat folgen wollte. Diese Version ist auch Bestandteil des Einzelantrages Sauter/Weibel, welcher diesen Übergang auf 25 Jahre ausdehnen will, weil wir sonst akzeptieren müssten, dass Kompensationsprobleme für die 40- bis 50-Jährigen bestehen blieben.
Der letzte Punkt, die Übergangsbestimmung zur Leistungsgarantie: Das ist eher eine technische Sache. Dort empfiehlt Ihnen die Kommission mit 11 zu 7 Stimmen, den Antrag der Minderheit II (Steiert) abzulehnen.
Zum Schluss erlaube ich mir noch eine persönliche Bemerkung, weil mich Frau Humbel angesprochen und kritisiert hat, dass ich mich als Kommissionssprecher erdreiste, einen Einzelantrag einzureichen. Ich halte dazu fest, dass ich in der Kommissionsdebatte ziemlich konsequent die Vorlage des Bundesrates, welche einen grossen Teil dieses Einzelantrages ausmacht, unterstützt habe. Ich wollte den Koordinationsabzug bereits dort abschaffen; ich war der Einzige, der dort den Bundesrat unterstützt hat. Ich habe in dieser Situation natürlich keinen Minderheitsantrag eingereicht. Bei den Anträgen zum Koordinationsabzug habe ich auch den Hinweis angebracht, dass je nach Entscheid über den Koordinationsabzug die Beitragssätze noch neu berechnet werden müssen. Das wurde verpasst. Es ist vielleicht auch mein Fehler, dass ich dort nicht insistiert habe. Diese neuen Beitragssätze sind jetzt im Einzelantrag Sauter/Weibel mit angepasst worden.
Aber ja, Frau Humbel, ich gebe Ihnen Recht: Es ist ungewöhnlich und wahrscheinlich auch ungeschickt, dass ich als Kommissionssprecher diesen Einzelantrag eingereicht habe. Ich hätte ihn wohl besser einem Mitglied meiner Fraktion übergeben. Aber inhaltlich hätte es keinen Unterschied gemacht. Ich danke für Ihre Nachsicht.