Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-03-21
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-03-21
Wortprotokoll
Für uns ist die Schliessung der Lücke zur Innerschweiz wichtig und auch dringlich. Weitere Verzögerungen mit erneuten Prüfungen wären umso mehr nachteilig, als jetzt - wirklich nach sehr, sehr langer Planungs- und Verfahrenszeit - durch die Entscheide des Bundesgerichtes grünes Licht gekommen ist.
Eine Prüfung drängt sich auch inhaltlich nicht auf. Während dieser langen Planungsphase sind viele Varianten eingehend studiert worden - auch die Hirzel-Variante -, wobei die, die jetzt zur Ausführung gelangt, unserer Auffassung nach insgesamt dem Projekt auch Vorteile bringt.
Zudem ist die Westumfahrung Zürich mit der Umfahrung Birmensdorf und dem Uetlibergtunnel konzeptionell ein Ganzes. Die Westumfahrung Zürich und die A4 durch das Knonauer Amt sind gleichzeitig in Betrieb zu nehmen, weil sonst die Bevölkerung dort längerfristig eine Verkehrsbelastung hat, über die auch sie sich mittels Vorstössen hier immer wieder beklagt. Diesbezüglich möchten wir Ihnen auch entgegenkommen und deswegen das Ganze rasch realisieren.
[PAGE 449] Die Hirzel-Variante steht als Alternative auch deshalb nicht zur Diskussion, weil sie im Gegensatz zur A4 im Knonauer Amt nicht im Netzbeschluss enthalten ist. Daher lehnt der Bundesrat den Bau sowohl eines Uetliberg- als auch eines Hirzeltunnels ab. Wir haben uns allerdings bereit erklärt, die Situation am Hirzel im Rahmen einer Gesamtschau - unter Einbezug der Verlagerungsziele und der Schiene - neu zu überprüfen.
Die Immissionssituation im betreffenden Gebiet wurde im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Ausgangszustand erhoben und für den Zustand mit dem Projekt berechnet. Die UVP hat ergeben, dass sie sich trotz des Verkehrszuwachses an den meisten Orten - ausser in der Nähe einer Autobahn - verbessern wird; dies dank verschärfter Abgasvorschriften - das sind dann also wieder andere Umstände - und bereits beschlossener Luftreinhaltemassnahmen in allen Bereichen. Der Bundesrat hat deswegen keine Veranlassung, an der Richtigkeit dieser UVP zu zweifeln.
Der Bund hat im Umweltbereich den Vollzug der Gesetzgebung an die Kantone delegiert. Der Kanton Zürich hat mit seinem Massnahmenplan, dem Luftprogramm 1996 - es ist in Überarbeitung -, die Massnahmen in den verschiedenen Bereichen zusammengefasst. Die Umsetzung wird mit jährlichen Erfolgskontrollen sichergestellt und auch dokumentiert.
Das Bundesgericht hat am 25. April 2001, also vor knapp einem Jahr, die gegen das Ausführungsprojekt eingereichten Beschwerden abgewiesen; es liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. Der Bundesrat hat den Kanton Zürich als Bauherrn aufgefordert, nach Abschluss der Rechtsverfahren mit den Bauarbeiten so rasch als möglich zu beginnen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Spatenstich vor einigen Wochen tatsächlich erfolgt ist.