Gysi Barbara · Nationalrat · 2016-09-28
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Wir haben es schon gehört: Es geht um zentrale Fragen zur zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge. Die neuen Einzelanträge vonseiten FDP und GLP, die in letzter Minute eingereicht wurden und in der Kommission nicht diskutiert worden waren, bringen eine neue, unverantwortliche Dynamik mit sich. Verschiedene Modelle, auch das Modell der Mehrheit der Kommission, konnten vertieft geprüft werden. Wir haben dazu auch Berichte des Bundesamtes für Sozialversicherungen erhalten, mit Berechnungen, die gut nachvollzogen werden konnten. Diese BVG-Bastelei aus dem Hause FDP, GLP und Arbeitgeberverband ist undurchsichtig. Es ist zudem unverantwortlich, so husch, husch noch neue Zahlen vorzulegen, die so nicht verifiziert werden können. Was dieser Einzelantrag aber zeigt, ist, dass diese Kreise erkannt haben, dass ihre Vorschläge bis jetzt in Bezug auf die Kompensation nicht genügend sind, obwohl diese Kreise bislang immer behauptet haben, auch mit ihren Vorschlägen würde vollständig kompensiert; das zeigt dieser Einzelantrag auf jeden Fall.
Es geht also auch um die zukünftige Ausgestaltung der zweiten Säule, die in den letzten Jahren wegen der sinkenden Renditen massive Probleme hat. Selbst von Arbeitgeberseite wird gesagt, dass die zweite Säule die grösseren Probleme habe und es dringend sei, dass dort gehandelt werden könne. Es stehen sich zwei verschiedene Konzepte gegenüber: entweder die Kompensation der Rentenverluste innerhalb der zweiten Säule, wie sie jetzt eben die neue Bastelarbeit zeigt, oder das Konzept des Bundesrates, das aber eigentlich im Moment in dieser Form vom Tisch ist, bzw. kleinere Anpassungen bei der zweiten Säule und die Kompensation über den AHV-Zuschlag. Das sind eigentlich die beiden Konzeptideen, die einander gegenüberstehen.
Die SP hat sich klar dahingehend geäussert, dass sie hinter dem Konzept steht, das vom Ständerat beschlossen wurde. Danach sollen die Ausfälle in der beruflichen Vorsorge durch den AHV-Zuschlag kompensiert werden. Warum? Die zweite Säule ist ein Fass ohne Boden. Als man sie Mitte der Achtzigerjahre obligatorisch erklärte, waren die Renditen in ungeahnte Höhen geklettert. Heute ist man angesichts der Lage auf den Finanzmärkten in einer ganz anderen Situation. Sie haben es gehört: Negativzinsen, mangelnde Renditen. Die zweite Säule ist die Risikosäule geworden, und diese will der Einzelantrag Sauter/Weibel jetzt noch mit zusätzlichen Mitteln aufpumpen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade jetzt in der zweiten Säule die Sparguthaben massiv aufgebläht werden sollen, wo doch das Geld, das jetzt schon dort angelegt ist, diese fast 1000 Milliarden Franken, nicht genügend Gewinn abwirft. Kollegin Sauter hat es vorhin zugegeben: Man lebt vom Prinzip Hoffnung, man hofft, dass die Zinsen dann vielleicht wieder einmal steigen werden. Das hoffen wir seit bald zehn Jahren.
Die SP - Sie haben es von der Minderheit Steiert gehört - stellt sich gegen die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent für den obligatorischen Bereich. Diese Senkung trifft vor allem die Rentnerinnen und Rentner, die zu tiefen Löhnen gearbeitet haben und nicht überobligatorisch versichert sind. Da besteht kein Spielraum für schlechtere oder tiefere Renten. Wir wollen einfach, dass diese Verschlechterung, die Sie beschliessen werden - leider, da machen wir uns keine Illusionen -, kompensiert wird. Dafür ist die Lösung mit dem AHV-Zuschlag der wesentlich bessere Weg. Unter dem Strich ist sie einfach sehr viel effizienter. Beim Sparprozess und bei den Altersgutschriften folgen wir dem Konzept der Mehrheit, wie es vorhin von Kollegin Humbel vorgestellt wurde.
Ich möchte noch ein paar Sätze zum Koordinationsabzug sagen. Wir befürworten den Antrag der Minderheit I (Weibel), die einen prozentualen Abzug will. Einerseits stellt dieser prozentuale Abzug Teilzeitarbeitende besser, andererseits auch Leute, die zwar zu 100 Prozent, aber zu einem tiefen Lohn arbeiten. Wenn schon besserstellen, dann sollen eben Teilzeitarbeitende und Arbeitende mit tiefen Löhnen bessergestellt werden. Daher ist der Antrag der Minderheit I (Weibel) absolut die beste Lösung. Ich hoffe sehr, dass Sie diese unterstützen.