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Sauter Regine · Nationalrat · 2016-09-28

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-28

Wortprotokoll

Von der Kommissionsmehrheit wird beantragt, einen "Frauenaufwertungsfaktor" im AHV-Gesetz vorzusehen. Nicht nur, dass sie mit ihrem Anliegen grundsätzlich falsch liegt, sie kreiert damit gleichzeitig auch noch das Unwort des Jahres.

Im AHV-Gesetz soll ein Mechanismus eingebaut werden, der einen Lohnunterschied ausgleicht, der - gemäss der Formulierung des neuen Gesetzestextes - "nicht erklärbar" ist. Das ist ein ganz offensichtlich schwieriges Unterfangen, das aber sachlich ohnehin fehl am Platz ist. Das ist allgemein betrachtet so, weil die Anpassung des Referenzalters der Frauen nicht nur gesellschaftspolitisch, sondern auch demografisch richtig ist: Die Lebenserwartung der Frauen ist heute beim Eintritt ins Rentenalter im Durchschnitt drei Jahre höher als jene der Männer. Das Unterfangen ist zudem auch im Speziellen fehl am Platz, weil es auch systematisch falsch ist. Das Argument, die Frauen seien in der AHV finanziell generell schlechter gestellt als die Männer, ist nicht zutreffend.

In der Kommission ist uns eine Studie präsentiert worden, welche durch das BSV und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in Auftrag gegeben worden ist. Diese untersucht den sogenannten Gender Pension Gap, somit die Frage, ob und inwieweit es geschlechterspezifische Unterschiede bei der Altersrente gibt. Die Studie zeigt auf, dass es bei der AHV nur ein kleines Rentengefälle von knapp 3 Prozent zwischen Männern und Frauen gibt. Richtigerweise hat man der Situation von Frauen, die Teilzeit erwerbstätig sind oder sich vorwiegend der Betreuung von Kindern oder Angehörigen widmen, mit der 10. AHV-Revision - das ist nun beinahe zwanzig Jahre her - Rechnung getragen. Betreuungsgutschriften und Splitting tragen dazu bei, dass heutige Rentnerinnen in der AHV nicht mehr schlechter gestellt sind als Männer. Grosse Unterschiede sind hingegen bei den Renten der zweiten Säule auszumachen. Dies liegt unter anderem eben auch an den gerade [PAGE 1713] erwähnten Frauenkarrieren, bei denen durch Teilzeitarbeit oder Auszeit für die Kinderbetreuung kein genügendes Rentenvermögen angespart werden kann. Hier gilt es anzusetzen, zum Beispiel durch die Anpassung des Koordinationsabzuges, wie wir das soeben bei der zweiten Säule beschlossen haben. Aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist vielerorts noch immer nicht befriedigend möglich. Schliesslich ist aber - und das muss man leider sagen - vielen Frauen auch selber nicht bewusst, dass es gerade auch im Hinblick auf die Altersvorsorge kein guter Rat ist, sich wirtschaftlich vom Ehemann abhängig zu machen.

Zusammenfassend gibt es bei der AHV durch den Gesetzgeber nichts auszugleichen. Wir halten im Übrigen auch an unserem Grundsatz fest, dass wir keinen Anträgen zustimmen, welche zu einer Verschlechterung des Sanierungsergebnisses der AHV führen.

Wir bitten Sie, den Antrag der Mehrheit zu Artikel 30 Absätze 1 und 1bis AHVG abzulehnen und unserem Minderheitsantrag zuzustimmen.