Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-09-28
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
In Block 5 geht es um die Kompensation in der AHV.
Zuerst zur Höhe der Vollrente und zum Ehepaarplafond: Die Mehrheit will keine Gewichtsverschiebung von der zweiten in die erste Säule vornehmen, deshalb will sie die Vollrente und den Ehepaarplafond unverändert weiterführen. Es ist auch nicht notwendig, nach den Beschlüssen in Block 4 noch irgendetwas aus der zweiten Säule in der ersten Säule zu kompensieren. Wir sind auch der Meinung, dass die Ausrichtung von Leistungen gemäss Giesskannenprinzip unfair ist, weil sämtliche Neurentner unabhängig vom Bedarf davon profitieren werden. Sicher ist es jedoch ein [PAGE 1719] Leistungsausbau, welcher kaum in den publizierten Rententabellen erkennbar ist, weil diese Tabellen in der Regel nur Renten von Einzelpersonen anzeigen. Die Mehrheit der Kommission will aber vorab die AHV sichern. Erst nachher, wenn man wollte, könnte man sie ausbauen.
Der Ehepaarplafond soll gemäss Minderheitsanträgen auf 155 oder 160 Prozent erhöht werden. Frau Ingold hat den wahren Grund dazu ausgeführt: Man will die Minimierung der Heiratsstrafe. Das ist eine Familien-Initiative light. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Familien-Initiative nicht mehrheitsfähig war, daher muss man auch nicht hier durch die Hintertüre irgendetwas davon umsetzen.
Die Erhöhung der AHV-Rente für Neurentner um 70 Franken ist schwierig zu vermitteln. Es ist schwierig, der heutigen Rentnergeneration zu vermitteln, dass sie nicht davon profitieren wird. Auch ich hatte unzählige Gespräche, in welchen die Rentner erstaunt waren, dass sie bei dieser Erhöhung um 70 Franken nicht mitgemeint sind. Das kann sogar ein Risiko sein, indem es zusätzliche Stimmen zur Ablehnung des Pakets ergeben kann. Zumindest wird es aber neue Begehrlichkeiten bei den heutigen Rentnern wecken, denn sie wollen gleichgestellt sein. Es haben sich bereits IV-Verbände dahingehend gemeldet, dass sie auch entsprechende Anpassungen in der IV erwarten.
Es wurde wiederholt gesagt, das Modell des Ständerates und entsprechend der Minderheit sei kostengünstig. Das ist eine Frage der Betrachtungsweise. Entscheidend ist der Betrachtungszeitpunkt. Es ist die Frage, wer die Rechnung bezahlt: Bezahlen wir oder unsere Enkel die Rechnung? Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, Sie vergleichen das Umlageverfahren in der AHV mit dem Zwangssparen in der Pensionskasse. Ich kann den Spiess auch umdrehen: Kapitalisieren wir doch die bereits heute versprochenen AHV-Renten. Es gibt Studien, die diesen Ansatz verfolgen und dies berechnet haben. Ich sage Ihnen, es resultieren horrende Zahlen, die weit über das Bruttoinlandprodukt hinausgehen. Es wäre interessant, diesen Ansatz einmal weiterzurechnen und zu vergleichen. Ich bin überzeugt, dass man nicht mehr zum Schluss käme, dass das Modell des Ständerates günstig sei.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, den Antrag der Minderheit I (Humbel) abzulehnen, und mit 13 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen, den Antrag der Minderheit II (Humbel) abzulehnen.
Der zweite Punkt in diesem Block betrifft die Zusatzaufwertung der Einkommen der Frauen: Mit diesem Beschluss will die Mehrheit der Kommission den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen ausgleichen und entsprechend das Erwerbseinkommen der Frauen mit einem Zuschlag erhöhen, welcher gemäss Weisung des Bundesrates jährlich zu berechnen ist. Dieses Modell wurde erstmals bereits für den Ständerat ausgearbeitet, dann aber nicht weiterverfolgt. Bisher weist jede Studie, welche das Thema angeht, einen Lohnunterschied zwischen Mann und Frau von rund 20 Prozent aus. Davon ist rund die Hälfte, also in der Grössenordnung von 8 bis 9 Prozent, nicht erklärbar. Die jüngste Studie, die mir bekannt ist, ist in diesem Frühjahr im Kanton Zürich aufgelegt worden; auch im Kanton Zürich kommt man zu keinen neuen Erkenntnissen. Ich war bass erstaunt, dass Herr Nationalrat de Courten die Diskriminierung an sich gar nicht negiert - also besteht doch Handlungsbedarf!
Kollege Frehner weist darauf hin, dass die Frauen auf der einen Seite viel weniger Beiträge in die AHV einzahlen als die Männer und auf der anderen Seite viel mehr Rentenleistungen beziehen. Da muss ich darauf hinweisen, dass wir erste Korrekturen beschlossen haben: Wir haben das Rentenalter der Frauen erhöht, wir haben die Witwenrenten gesenkt, und wir haben die Bezugsmöglichkeiten für die Witwen relativiert. Da müssen wir also die Zahlen auch nachführen und aktualisieren.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, den Antrag der Minderheit Sauter abzulehnen.