Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-09-28
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Der Block 6 befasst sich mit institutionellen Massnahmen bei der zweiten Säule: Es geht um Risikobeiträge, Risikoprämien, Mindestquote.
Rund die Hälfte der versicherten Arbeitnehmer ist bei einer Lebensversicherungsgesellschaft versichert. Für diese wurde 2005 eine Mindestquote eingeführt, auch Legal Quote genannt, um die Gewinne der Versicherungen aus der zweiten Säule zu verringern. Das Ziel wurde unseres Erachtens klar verpasst. Laut Gesetz dürften die Versicherungen 10 Prozent der Überschüsse einheimsen. Tatsächlich nehmen sie aber nicht 10 Prozent der Überschüsse, sondern 10 Prozent des Gesamtertrags. Diese übersteigerten Gewinne gehen auf Kosten der Arbeitnehmer, welche zu hohe Prämien bezahlen und nur ungenügend an den Überschüssen beteiligt werden.
Der Bundesrat schlägt vor, die Mindestquote von heute 90 auf 92 Prozent zu erhöhen. Damit käme ein etwas grösserer Teil der Erträge den Versicherten zugute. Der Vorschlag ist bescheiden: Die 92 Prozent entsprechen dem Durchschnitt dessen, was die Versicherungen tatsächlich für sich abzweigen. Richtig wäre eine noch höhere Quote, es handelt sich ja um Zahlungen in die Sozialversicherung. Doch der politische Zug fährt in die Gegenrichtung: Der Ständerat strich die neue Bestimmung, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Den Versicherungen würden weiterhin 10 Prozent bleiben.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrates folgt dem Ständerat und will zusätzlich noch die Missbräuchlichkeitsprüfung der Risikoprämien streichen. Eine Minderheit Steiert will - wir haben es gehört - diese Prüfung im Gesetz behalten, die Fraktion der Grünen auch.
Die Altersvorsorge 2020 verlangt von vielen grosse Opfer, von den Lebensversicherungen aber nicht. Ihre Profite aus der Sozialversicherung werden mit dieser Revision garantiert, ja, sie dürfen sie sogar noch ausbauen. Diese Politik empfinden viele Menschen als stossend, auch wir Grünen. Die zweite Säule muss die Altersvorsorge sichern und die Risiken Invalidität und Tod abdecken. Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Steiert, die Legal Quote bei 92 Prozent festzulegen. Wir sind zudem für einen weiteren Minderheitsantrag Steiert in der Frage, die Kriterien der Überschusszuteilung gemäss Entwurf des Bundesrates festzulegen. Dieser wirkt den heute intransparenten Umverteilungen innerhalb des Versichertenbestandes entgegen.
Eine weitere Fehlentwicklung beobachten wir bei der Festlegung der Risikoprämien. Eigentlich müsste hier auf die Dauer ein Gleichgewicht zwischen Rentenertrag und Versicherungsleistungen entstehen. Die Prämien für Todesfall- und Invaliditätsleistungen betrugen jedoch in den letzten zehn Jahren fast das Doppelte der effektiv ausbezahlten Leistungen, auch im letzten Jahr war dies beinahe wieder der Fall. Wir finden das unverschämt. In den letzten Jahren ist die Zahl der Neurenten bei der IV stark gesunken, die Risiken werden kleiner. Die auch hier abgezweigten Gewinne sind eine Zumutung für die Versicherten. Ob hier nicht die Finma intervenieren müsste?
Schliesslich gibt es beim BVG noch eine Minderheit Heim. Sie verlangt wie der Bundesrat, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Höhe der Beiträge für die Risiken Tod und Invalidität nach kollektiven Grundsätzen festlegen. Heute werden die Risikobeiträge zum Teil individuell festgelegt. Dies führt innerhalb der gleichen Betriebe zu grossen Unterschieden in der Höhe der Risikobeiträge. Das widerspricht der betrieblichen Solidarität.
Die Fraktion der Grünen votiert für die Minderheit Heim.
Ich möchte jetzt dem Herrn Bundesrat gerne eine Frage stellen: Ich habe vorhin ausgeführt, dass die Lebensversicherer im Bereich der Prämien für Todesfall- und Invaliditätsleistungen sehr hohe Gewinne abführen. Wäre es nicht angezeigt, dass hier die Finma nachfragt und interveniert?