Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2016-09-29
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag betrifft die Verpflichtungen der Vorsorge-Auffangeinrichtung. Ich weise darauf hin, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrem Bericht vom 20. Mai dieses Jahres auf die heiklen Aspekte einer generellen Verpflichtung der Auffangeinrichtung für die Verrentung von Freizügigkeitsguthaben aufmerksam gemacht hat. Auch wenn die Auffangeinrichtung die technischen Parameter selbst festlegen kann, würde sie zu einer grossen, reinen Rentenkasse ohne Risikoträger. Angesichts der steigenden Langlebigkeit und der Negativzinsen könnte das mittelfristig zu einer grossen finanziellen Herausforderung werden. Es wäre kaum nachvollziehbar, weshalb die BVG-Pflichtversicherten dann Rentenlösungen, beispielsweise für vor Jahren ausgewanderte Schweizer, quersubventionieren sollten. Eine andere Lösung würde der Auffangeinrichtung dann nicht bleiben. Solche Fehlkonstrukte als Gesetzgeber zu verabschieden ist meines Erachtens nicht zu verantworten, dies umso mehr, als für das Problem der älteren Arbeitslosen eine tragfähige Alternativlösung gefunden wurde.
Der Ständerat hat bei der Revision des Gesetzes bekanntlich als Erstrat die Aufnahme von Artikel 47a beschlossen. Dort wird sichergestellt, dass ältere Arbeitslose, d. h. Arbeitslose ab Alter 58, in ihrer bisherigen Versicherung bleiben können.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Damit schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, der dann diese Frage seinerseits noch einmal prüfen kann.