Gysi Barbara · Nationalrat · 2016-09-29
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 51 Absätze 3 und 3bis BVG. Es geht hier um die paritätische Verwaltung, um die Wahl der Stiftungsräte von Sammelstiftungen.
Seit der 1. BVG-Revision ist das ein Streitpunkt. Es ist auch heute noch so, dass für die Stiftungsräte der Sammelstiftungen nur zum Teil Wahlen durchgeführt werden. Oder es werden Wahlen durchgeführt, die keine echten Wahlen sind: Man kennt die Leute nicht, die sich zur Wahl stellen. Darum waren in der Botschaft des Bundesrates für Sammelstiftungen auch Listenwahlen vorgesehen. Die vom Bundesrat vorgesehene Erleichterung gibt es im geltenden Recht bereits. Bei Gemeinschaftseinrichtungen ist es durchaus üblich, dass keine Wahlen durchgeführt werden und dass sich stattdessen die Sozialpartner auf die Zusammensetzung eines Stiftungsrates einigen. Die Arbeitgebervertreter und die Gewerkschaften delegieren dann ihre Vertretungen. Daran soll mit diesen Änderungen nichts geändert werden.
Es soll nicht mehr möglich sein, dass der amtierende paritätische Stiftungsrat die Mitglieder vorschlägt und dass diese als gewählt gelten, wenn keine weiteren Kandidaturen vorliegen. Wichtig ist also, dass die Wahlen wirklich durchgeführt werden, dass sie transparent sind und dass vor allem auch die Arbeitnehmer ihre Rechte wirklich gut wahrnehmen können.
Die Zahl der Sammelstiftungen nimmt zu. Dort ist, wie gesagt, die Wahl der Stiftungsräte verbesserungswürdig. Es ist wichtig, dass sie transparenter und übersichtlicher wird. Es ist auch grosser Wert auf die Parität zu legen, damit die Versicherten ihre Stimme einbringen. Schliesslich geht es ja um ihre Altersguthaben. Ich habe selber auch schon als Wählerin an solchen Wahlen teilgenommen und sie als schwierig und undurchschaubar erlebt. Es war unklar, wie viele Kandidaten es überhaupt gab und wer diese Leute waren. Darum ist es richtig, mehr Transparenz in das Verfahren zu bringen und auch dafür zu sorgen, dass das aktive und das passive Wahlrecht wirklich gut wahrgenommen werden können.
Bei der zweiten Säule wird ja immer wieder betont, dass die Arbeitnehmer eingebunden seien. Sie werden ja durch ihre BVG-Versicherung auch plötzlich zu Aktionären. Da müssen sie aber ihr Stimmrecht auch wirklich gut wahrnehmen können. Das ist nicht der Fall - oder nicht gleich gut der Fall -, wenn Sie jetzt diese beiden Bestimmungen wieder streichen, wie das die Mehrheit der Kommission beantragt.
Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, diese beiden Absätze im Gesetz zu belassen. Der Ständerat hat sie diskussionslos genehmigt. In unserer Kommission wurde plötzlich - eben von rechter Seite, vonseiten der Versicherungen - wieder eingebracht, dass man die Absätze streichen solle. Wir wollen aber, denke ich, gute paritätische Kommissionen und eine gute Vertretung der Arbeitnehmer auch in den Stiftungsräten der Sammelstiftungen haben.
Darum bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Dieser Antrag will hier nichts anderes als die Vorlage, wie sie der Bundesrat vorbereitet hat und wie sie vom Ständerat einstimmig gutgeheissen worden ist.