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de Courten Thomas · Nationalrat · 2016-09-29

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-29

Wortprotokoll

Ich äussere mich vor allem zu zwei Punkten. Das eine sind die Beiträge der Selbstständigerwerbenden, das andere ist der Antrag Büchel Roland zu den Auslandschweizern, der hier noch nicht sehr zur Sprache gekommen ist.

Heute kommen ja die Selbstständigerwerbenden mit Einkommen von unter 56 200 Franken im Jahr in den Genuss der sogenannten sinkenden Beitragsskala. Der Mindestansatz beträgt in der AHV 4,2 Prozent bei jährlichen Einkommen bis zu 17 100 Franken. Der volle Beitragssatz von 7,8 Prozent wird bei den jährlichen Einkommen ab 56 200 Franken geschuldet. Die gleiche Abstufung kennen wir übrigens auch in der EO und in der IV. Den Unselbstständigen im gleichen Einkommensbereich wird der Beitragssatz von 8,4 Prozent angerechnet. Dieser wird, es wurde bereits gesagt, hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Der Bundesrat argumentiert in seiner Botschaft, damit würden die Selbstständigen gegenüber den Angestellten unbotmässig profitieren. Das ist aus meiner Warte nicht so selbstverständlich wahr. Das hat auch der Ständerat erkannt, der deshalb die bisherige Lösung aufrechterhalten will. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun. Der Vorschlag ist aus meiner Sicht eine unnötige Belastung dieser Revision. Er enthält einen grundlegenden Fehler: Die Beiträge der Arbeitnehmer basieren auf dem Nettolohn, die Selbstständigen zahlen aber auf dem Bruttolohn. Das allein gleicht die Differenz, die hier als unbotmässige Bevorteilung der Selbstständigerwerbenden moniert wird, schon wieder aus.

Mit anderen Worten: Die Abschaffung dieser Regelung führt nicht zur Gleichstellung der Selbstständigerwerbenden, wie sie propagiert wird, sondern de facto zu einer Schlechterstellung. Dies trifft genau jene in unserer Wirtschaft, kleine und mittlere Unternehmer, vor allem Kleinst- und Kleinunternehmer, die wir ansonsten fördern, die als Selbstständigerwerbende, als Gewerbler unsere Wirtschaft tragen, in den Regionen auch Arbeitsplätze sichern, Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen und Steuern zahlen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Änderung dieser Bestimmung abzulehnen.

Die Versicherung von Auslandschweizern in der AHV ist heute ja so geregelt: Wer aus der Schweiz auswandert, kann der Versicherung unter gewissen Voraussetzungen freiwillig beitreten. Diese Möglichkeit der freiwilligen Versicherung existiert seit der Einführung der AHV im Jahr 1948. Bereits bei der Einführung gab es aber Bedenken in Bezug auf die Tatsache, dass sich die öffentliche Hand an den Leistungen beteiligt, obwohl diese Versicherten in der Schweiz weder direkte noch indirekte Steuern zahlen. Es bestand aber die allgemeine Auffassung, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer möglichst entgegenkommend behandelt werden sollen. Das wollen wir auch weiterhin tun. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die freiwillige Versicherung mit der ursprünglichen Regelung, die bis 2002 galt, ein hochdefizitäres Konstrukt war, sodass es entsprechend korrigiert wurde. Dazu kommt, dass nicht einmal die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer am meisten davon profitieren, sondern all diejenigen, die eine gewisse Zeit - gemäss dem Einzelantrag mindestens drei Jahre - in der Schweiz arbeiteten und dann über die Sozialversicherungsabkommen in ihrem Heimatland lebenslang von der AHV profitieren können.

Ich bitte Sie, den Antrag Büchel Roland abzulehnen.