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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-09-29

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Nach diesen Gesamtwürdigungen nochmals zurück zu den einzelnen Themen von Block 7.

Der Einzelantrag Büchel Roland, der die Interessen der Auslandschweizer aufnimmt, ist in der Kommission besprochen worden. Es wurde darauf verzichtet, das Thema anzugehen; Herr de Courten hat die Gründe bereits ausgeführt. Ich halte nochmals fest: Vor der Revision war die freiwillige AHV ein starkes Verlustgeschäft; pro eingezahlten Franken wurden 7 Franken ausbezahlt, obwohl höhere Prämien eingefordert werden. Es gibt drei Möglichkeiten, wie Schweizer im Ausland sich versichern können. Zudem kommt man den Auslandschweizern bereits entgegen, indem sie ihre Kinder neu erleichtert in dieser freiwilligen AHV versichern können.

Die Kommission bittet Sie deshalb, den Einzelantrag Büchel Roland abzulehnen.

Zu Artikel 8 AHVG und den Beiträgen der Selbstständigerwerbenden: Die Kommissionsmehrheit will keine Privilegierung der Selbstständigerwerbenden mehr. Schliesslich muss auch eine alleinstehende Mutter zusammen mit ihrem Arbeitgeber den vollen Beitrag von 8,4 Prozent bezahlen. Es wurde gesagt, die Selbstständigerwerbenden würden doppelt bezahlen. Dazu muss ich sagen, dass sie aber auch zwei Rollen einnehmen bzw. zwei Hüte tragen. Wenn sie diese Problematik entflechten wollen, dann können sie ein eigenes Unternehmen gründen, eine GmbH, sodass sie die gleichen Beiträge zahlen wie alle anderen auch.

Aufgrund des Votums von Frau Schmid-Federer nehme ich zur Kenntnis, dass sich die Frauenlobby einmal mehr durchsetzt. Offenbar pflegt die CVP dort ihre Klientel, sodass wir die 330 Millionen Franken leider nicht einsparen können.

Die Kommission empfiehlt mit 13 zu 12 Stimmen, dem Antrag, der hier als Antrag der Minderheit IV (Frehner) vorliegt, nicht zuzustimmen.

Zu Artikel 51 BVG, "Paritätische Verwaltung": Die Mehrheit hält die Regelung der Minderheit Gysi für bürokratisch, überreguliert und zu aufwendig. Die Minderheit will paritätisch arbeiten, transparent, demokratisch, mit echten Wahlen. Hier empfiehlt die Mehrheit - der Entscheid in der Kommission fiel mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen - die Ablehnung des Minderheitsantrages.

Der Einzelantrag Frehner zu Artikel 53d Absatz 1 dritter Satz BVG ist in der SGK diskutiert worden und mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden.

Bei Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe f BVG zum Bezug des Freizügigkeitsguthabens als Rente will die Mehrheit, dass diese Möglichkeit besteht. Sie liegt damit auf der Linie des Bundesrates, welcher auf Verordnungsebene den Kapitalbezug im obligatorischen Bereich abschaffen will. Es ist keine Verpflichtung zum Bezug als Rente, sondern man will im Freizügigkeitsgesetz zumindest die Möglichkeit dazu schaffen. Die Kommission empfiehlt mit 13 zu 12 Stimmen, den Antrag, der hier als Antrag der Minderheit Pezzatti vorliegt, abzulehnen.

Zum Einzelantrag Pezzatti zu Artikel 79b Absätze 1, 1bis, 1ter und 2 BVG: Ein entsprechender Antrag lag in der Kommission vor, wurde jedoch nach der Diskussion zurückgezogen. Deshalb beantragt die Kommission auch hier die Ablehnung.

Zum Einzelantrag de Courten zu Artikel 1 im Freizügigkeitsgesetz: Auch hier lag ein entsprechender Antrag in der Kommission vor. Auch dieser Antrag wurde nach der Diskussion zurückgezogen. Die Kommission empfiehlt deshalb, dem Einzelantrag nicht zuzustimmen.

Abschliessend bitte ich Sie, in der Schlussabstimmung die drei Vorlagen anzunehmen, damit der Erstrat, der Ständerat, die Arbeit weiterführen kann.

Wir werden auch über die Motion 16.3350 der SGK, "Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG", abstimmen. Wir haben das in der Eintretensdebatte besprochen. Ich möchte nur nochmals kurz zusammenfassen: Es geht nicht um die Entmachtung des Volkes, sondern es geht darum, dass technische Entscheide von Interessenentscheiden ausgenommen werden, weil die Interessenentscheide im Ergebnis oft den technischen Überlegungen widersprechen. Ich bitte Sie deshalb, diese Motion auch anzunehmen.