Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-09-29
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Die Terrorismusbekämpfung hat spätestens seit den Vorfällen im September 2001 im Rahmen der Vereinten Nationen eine grosse Bedeutung angenommen. Es gibt verschiedene Uno-Resolutionen, die sich mit der Bekämpfung von Terrorismus beschäftigen und unter anderem auch Sanktionen gegen natürliche Personen vorsehen. Die Motion Marty Dick beschäftigt sich mit diesen Sanktionen und kritisiert vor allem den Punkt, dass rechtsstaatliche Prinzipien hier gewissermassen in der Euphorie der Bekämpfung terroristischer Anschläge teilweise etwas in den Hintergrund gerückt sind.
Entsprechend möchte die Motion, dass in krassen Fällen solche Sanktionen nicht mehr möglich sein sollen, nämlich wenn einzelne Personen mindestens drei Jahre auf einer sogenannten schwarzen Liste sind, ohne dass eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat, und wenn diese Personen ohne Rekursmöglichkeit auf einer solchen Liste sind, also ohne sich dagegen wehren zu können, wenn keine Anklage erfolgt ist oder keine neuen Elemente vorliegen. Die Motion möchte, dass die Schweiz dem Uno-Sicherheitsrat mitteilt, dass sie solche Sanktionen nicht mehr umsetzen wird.
Auf der einen Seite ist die Motion aus Sicht der Kommission berechtigt. In solchen Fällen rücken rechtsstaatliche Grundsätze zu stark in den Hintergrund. Es kann nicht sein, dass Leute unter Umständen ungerechtfertigterweise auf solche schwarzen Listen kommen, ohne sich zur Wehr setzen zu können, ohne rechtliche Instrumente zu haben, und dass ihre Namen unter Umständen Jahre auf diesen Listen bleiben, ohne dass sie sich dagegen zur Wehr setzen können.
Auf der anderen Seite ist die Massnahme, die die Motion vorsieht, natürlich drastisch. Einfach zu sagen, diese Leute kämen von der Liste weg, wenn diese zeitliche Limite und diese Voraussetzungen erfüllt seien, ist eben natürlich auch wieder drastisch, und zwar vor allem deshalb, weil es darunter natürlich auch Leute gibt, die berechtigterweise auf dieser Liste sind.
Insofern sieht die Kommission auf der einen Seite Handlungsbedarf. Sie ist durchaus der Meinung, dass die Stossrichtung der Motion berechtigt ist. Sie möchte sich aber vertieft mit der Situation auseinandersetzen, weil sie die Massnahme, die vorgeschlagen ist, eben nicht unbedingt als der Weisheit letzten Schluss erachtet.
Gleichzeitig hat die Kommission Kenntnis davon genommen, dass der Bundesrat von sich aus in diese Richtung Druck ausübt. Das tut er durchaus erfolgreich. Das heisst, er versucht im Rahmen der Vereinten Nationen auf diese Missstände aufmerksam zu machen und darauf hinzuwirken, dass sie behoben werden. Insofern ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass es zweckmässig ist, wenn mehr Zeit zur Verfügung steht, um diese Motion zu behandeln: einerseits, um den Druck aufrechtzuerhalten und damit dem Bundesrat bei seinen Anstrengungen im Rahmen der Vereinten Nationen Unterstützung zu bieten, andererseits, um Zeit zu haben, in der Kommission das Thema detailliert aufzunehmen und vertieft anzuschauen.
Deshalb beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die Behandlungsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern.