Feri Yvonne · Nationalrat · 2016-09-29
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Brauchen wir Ergänzungen auf der Gesetzesebene oder andere Massnahmen für die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen respektive von Sozialhilfe? Ich verweise auf drei Punkte:
1. Das Recht auf Hilfe in Notlagen: Artikel 12 der Bundesverfassung garantiert das Recht auf Hilfe in Notlagen. Das heisst, dass Armutsbetroffene, die nicht in der Lage sind, für sich selber zu sorgen, Anspruch auf Hilfe und Betreuung haben. Dazu gehören auch die nötigen Mittel für ein menschenwürdiges Dasein, also Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinische Grundversorgung. Dazu gehört aber kein Mindesteinkommen. Die Nothilfe beträgt Fr. 7.50 pro Tag, abzuholen täglich zur selben Zeit. Sind Fr. 7.50 menschenwürdig? Was ist, wenn eine Familie betroffen ist? Ein Leben unter solchen Umständen führt zu Rückzug und sozialer Isolation - mit was für Folgen und Kosten für unsere Gesellschaft?
2. Der Schutz der Privatsphäre: Artikel 13 der Bundesverfassung sagt: "Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten." Sind diese Rechte bei allen Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfe jederzeit gewährleistet?
3. Die Niederlassungsfreiheit: Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen. Sie haben das Recht, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen. Es gibt Beispiele dafür, dass es mit der Niederlassungsfreiheit von Sozialhilfeempfängern aus Gründen der Finanzknappheit oft nicht weit her ist. Gemeinden vermeiden es beispielsweise, günstige Wohnungen anzubieten, damit keine fürsorgeabhängigen Menschen in die Gemeinde ziehen können.
Auch wenn der Bundesrat die Ablehnung des Postulates beantragt und der Meinung ist, dass es keine Massnahmen braucht, bin ich doch der Meinung, dass die Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen mehr Hilfe und Unterstützung für die Wahrung ihrer Rechte benötigen.
Für Betroffene ist es schwierig, gerichtlich vorzugehen, wenn ein Grundrecht verletzt wird. Denn Armut führt oft zu Rückzug und Isolation und nicht zu offensivem Vorgehen. Helfen wir den Betroffenen mit flankierenden Massnahmen, und verleihen wir ihnen so eine Stimme! Deshalb sollten wir das Postulat annehmen. Es ist auch ein Zeichen dafür, dass wir die in der Bundesverfassung festgehaltenen Grundsätze wirklich einhalten wollen. Dagegen kann ja nichts sprechen.