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Engler Stefan · Ständerat · 2016-09-29

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Ich bin auch etwas erstaunt über den Antrag Germann, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Sicher darf man sich fragen, ob diese Vorlage das Denunziantentum fördert, ob die Kesb in der Lage ist, die jeweiligen Meldungen auch adäquat zu beurteilen und entsprechende Schritte folgen zu lassen. Auch der Einwand, dass das Kindeswohl als unbestimmter Rechtsbegriff den betroffenen meldepflichtigen Personen ein Ermessen überlässt, das möglicherweise unterschiedlich ausgelegt wird, ist zu bedenken. Da geht es also um Fragen, die man sich ohne Weiteres stellen darf.

Wenn ich aber höre, dass in den Kinderspitälern in der Schweiz täglich drei Fälle von Kindesmisshandlungen verzeichnet werden - das sind tausend im Jahr -, meine ich halt doch, dass jede Bemühung und jede Absicht, den Kindesschutz zu verbessern, und sei die Verbesserung auch noch so marginal, gerechtfertigt ist. Letztlich müssen wir uns fragen, welches Rechtsgut bei dieser Vorlage im Vordergrund stehen soll. Ist es das Rechtsgut der Unversehrtheit der Kinder, das Priorität hat, oder sind es organisatorische Überlegungen und Zweifel, die man gegenüber dieser Vorlage haben kann?

Kinderschutz Schweiz, aber auch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen unterstützen diese Vorlage, indem sie bestätigen, dass die massvolle Vereinheitlichung, die jetzt mit Bezug auf die Meldepflichtigen geschieht, dazu beitragen kann, den Kindesschutz zu erweitern.

Ich stehe ja ausser Verdacht, ein Zentralist zu sein; ich gebe föderalistischen Lösungen eigentlich immer den Vorzug. In dieser Frage ist das föderalistische Argument für mich aber von untergeordneter Bedeutung. Das föderalistische System des Kindesschutzes sieht heute nämlich kantonal unterschiedlich geregelte Melderechte und Meldepflichten mit unterschiedlich ausgestalteten Abläufen vor. Letztendlich wird das den Bedürfnissen der Kinder, aber auch der Personen, die sich professionell mit Kindern befassen, nicht gerecht, weil man, je nachdem, in welchem Kanton man wohnt, nicht weiss, was jetzt gilt.

Heute schreibt das ZGB ja nur für in amtlicher Tätigkeit beschäftigte Personen eine Meldepflicht vor und lässt den Kantonen die Möglichkeit, die Meldepflicht auf weitere Personengruppen auszudehnen. Was heisst das in einem konkreten Beispiel? Da die Mehrzahl der Kinderkrippen in der Schweiz privat und nicht staatlich getragen wird, hat die Mehrzahl der Fachpersonen, die in diesen Institutionen kleine Kinder betreuen, heute keine Meldepflichten - es sei denn, die Kantone würden solche Meldepflichten explizit vorsehen. Es gibt Kantone, die das machen. Es ist also ein Gebot der Rechtssicherheit und auch ein Gebot der Rechtsgleichheit, dass man in diesem Bereich eine Vereinheitlichung der Meldepflichten herbeiführt - dies auch, um den Fachpersonen, die sich beruflich mit Kindern befassen, eine gewisse Sicherheit für die Frage zu geben, was für sie Pflicht ist.

Ich bin auch überzeugt, dass diese Personen eine sehr sorgfältige Abwägung vornehmen, bevor sie sich entscheiden, eine entsprechende Meldung zu machen. Die Meldung kommt für sie als Massnahme immer nur subsidiär infrage. Sie werden zuerst versuchen, alle anderen Möglichkeiten der Hilfe auszuschöpfen. Dazu gehören sicher auch Gespräche mit den Eltern der Kinder.

Wenn mit dieser Vorlage auch nur schon der kleinstmögliche Beitrag dazu geleistet werden kann, den Kindesschutz zu unterstützen, dann ist sie in jedem Fall gerechtfertigt. Deshalb möchte ich Sie bitten, sich dem Antrag der Kommission anzuschliessen.

Die Kommission hat sich auch mit den Argumenten auseinandergesetzt, die im Nationalrat zum Nichteintreten geführt haben. Wir haben die Überlegungen zum Föderalismus genau geprüft. Wir haben die Fragen im Zusammenhang mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden diskutiert. Wir haben auch über das Kindeswohl und über den Schutz von Berufsgeheimnissen diskutiert. Alles in allem sind wir zum Schluss gekommen: Doch, es lohnt sich, auf diese [PAGE 855] Vorlage einzutreten. Wir wollen ja die Kinder schützen, nicht primär die Meldepflichtigen und schon gar nicht die Täter.

Deshalb möchte ich Sie auch bitten einzutreten.