Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2016-09-29
Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
In diesem Land gibt es für fast alle Probleme eine eidgenössische Kommission; sogar für Stalleinrichtungen gibt es eine solche. Aber für Alters- und Generationenfragen gibt es keine; dies in einem Land, dessen Bevölkerung immer älter wird. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik wird im Jahre 2030 ein Viertel aller Einwohnerinnen und Einwohner über 65 Jahre alt sein. Trotzdem gibt es für diese Fragen keine eidgenössische Kommission, die Bestrebungen von Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten koordiniert.
Wenn ich heute sehe, was die Städte und Gemeinden an Altersfragen zu lösen haben, muss ich sagen: Die Last und der Aufwand werden immer grösser. Das Ganze muss von den Gemeinden und Städten getragen werden, aber die Koordination auf Ebene der Kantone und des Bundes ist leider nicht sichergestellt.
Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme ja, das Anliegen sei berechtigt; er hat aber natürlich auch die Aufgabe, die zig Kommissionen, die es gibt und die zum Teil völlig unnötig sind, um eine gewisse Anzahl zu reduzieren. Deshalb sagt er irgendwo in seiner Stellungnahme, er lehne das berechtigte Anliegen "einstweilen" ab. Was immer "einstweilen" auch heisst - ich kann Ihnen dazu sagen: Ich [PAGE 1749] bekomme nächstes Jahr die AHV, und ich hoffe, "einstweilen" bedeute nicht so lange, dass ich es nicht mehr erleben kann.
Es ist dringend notwendig anzuerkennen, gerade nach der Debatte von gestern und heute, dass Alters- und Generationenfragen übergreifend, also über alle drei Ebenen Bund, Kantone und Städte, gemeinsam mit Privaten beantwortet werden müssen. Wer könnte da am besten die Führung übernehmen? Der Bund, und zwar mit einer koordinierten eidgenössischen Kommission.
In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, diese Motion anzunehmen.