Markwalder Christa · Nationalrat · 2016-09-29
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Ziff. 9 Art. 1 Abs. 4
Antrag der Kommission
... Überbrückungsrenten bis höchstens zum Erreichen des Referenzalters nach Artikel ...
[VS]
Antrag de Courten
Streichen
Schriftliche Begründung
Die sozialpartnerschaftlich entwickelte, innovative Lösung FAR konnte ohne Weiteres auf den heutigen gesetzlichen Grundlagen umgesetzt werden. Es besteht überhaupt kein Bedürfnis, in dieser Sache zu legiferieren. Dies gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass die Lösung in naher Zukunft weiterentwickelt werden muss. Gerade mit der neuen Regelung von Artikel 47a BVG, wonach ältere Mitarbeiter künftig in der bisherigen Vorsorgeeinrichtung bleiben können, eröffnen sich neue Perspektiven. Falls überhaupt eine Regulierung nötig sein wird, sollen die Sozialpartner die Zeit erhalten, das Modell entsprechend weiterzuentwickeln. Die jetzt vorgeschlagene gesetzliche Regelung könnte sich in diesem Kontext nicht nur als überflüssig, sondern sogar als hinderlich erweisen. Wo kein Regulierungsbedarf ausgewiesen ist, muss darauf verzichtet werden.
[VS]
Ch. 9 art. 1 al. 4
Proposition de la commission
... l'âge de référence visé à l'article 21 alinéa 1 de la loi fédérale du 20 décembre 1946 sur l'assurance-vieillesse et survivants, au plus tard.
[VS]
Proposition de Courten
Biffer