Frehner Sebastian · Nationalrat · 2016-09-29
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-29
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt meine Motion ab. Er sagt, diese berücksichtige das Wohl des Kindes nicht. Das Kind müsse sein Einverständnis zu einem solchen Test geben. Wenn das Kind urteilsunfähig ist, entscheiden heute seine gesetzlichen Vertreter, im Normalfall also Vater und Mutter. Da der Vater sich offensichtlich in einem Interessenkonflikt befindet, kann man nicht auf seine Meinung abstellen. Wie der Bundesrat aber richtig sagt, kann auch die Mutter in einem Konflikt der Interessen stehen. Falls die Mutter den Vaterschaftstest verweigert, kann deshalb die Kindesschutzbehörde angerufen werden, welche darüber zu befinden hat, ob die Mutter infolge eines Interessenkonflikts zum Test Nein gesagt hat, und der Test allenfalls bewilligt werden kann.
Der Bundesrat schliesst daraus, dass meine Motion unnötig ist. Diese Ansicht des Bundesrates ist realitätsfremd. Schauen wir doch einmal, wie sich das in der Praxis abspielen könnte. Ein Mann und eine Frau sind verheiratet und haben ein Kind. Nun ist dieses z. B. nicht blond wie der Vater und die Mutter, sondern hat schwarze Haare. Deshalb schöpft der Vater den Verdacht, das Kind könnte vielleicht nicht von ihm stammen.
Schauen wir uns die verschiedenen mutmasslichen Interessenlagen an. Das Kind möchte mutmasslich - das weiss [PAGE 1750] man ja nicht, weil es nicht urteilsfähig ist - eine intakte Familie und einen grosszügigen Versorger. Es lehnt daher einen Vaterschaftstest ab. Die Mutter weiss zumindest wahrscheinlich, wer der Vater ist. Nehmen wir einmal an, es ist nicht ihr Mann. Sie möchte wohl ihren Mann behalten. Zudem hat sie gewisse finanzielle Interessen, die gegen einen Test sprechen. Der Mann hingegen möchte einerseits wissen, ob er der Vater dieses Kindes ist, andererseits möchte er wahrscheinlich, falls der Test negativ sein sollte, auch weiterhin mit seiner Frau zusammenleben. Er hat also kein Interesse, seine Frau um deren Einverständnis zu fragen, denn dies könnte die Ehe nachhaltig zerrütten.
Sie sehen also: Das Ganze ist eine verzwickte Akkumulierung von Interessenkonflikten, die sich mit der heutigen Lösung nicht beheben lassen. Zudem sind die Interessen von Mutter und Kind in diesem Fall aus meiner Sicht weniger hoch zu gewichten als das Recht des Mannes, herauszufinden, ob er wirklich der Vater ist oder nicht. Sieht man das nicht so, wäre das etwa das Gleiche, wie wenn der Eigentümer eines Autos kausal für alle Autounfälle, die mit seinem Auto gemacht werden, geradestehen müsste, auch wenn er sie gar nicht begangen hat, weil man ihm ja gar nicht die Chance lässt, dies zu beweisen. Das wäre ja absurd.
Die einzige sachgerechte Lösung ist es, Vaterschaftstests auch ohne Zustimmung der Mutter zu erlauben. Einfach, um das klar zu stellen: Dabei geht es ja nicht darum, dass irgendwelche Männer mit irgendwelchen Kindern Vaterschaftstests machen dürften, sondern dies wäre nur erlaubt, wenn ein Kindesverhältnis besteht.
Ich bitte Sie um Annahme meiner Motion.