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Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-09-29

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Mit meiner Motion verlange ich eine Gesetzesrevision, welche allen Erwerbstätigen einen wirksamen Versicherungsschutz bei Erwerbsausfall durch Krankheit garantieren soll. Ein solcher Schutz ist heute nicht durchwegs gewährleistet.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet die Krankenversicherer, eine Einzeltaggeldversicherung anzubieten. Dieser Verpflichtung kommen die Krankenversicherer in der Regel nur in sehr bescheidenem Ausmass nach, indem sie Taggeldversicherungen nach KVG meist nur bis zu einem Betrag in der Grössenordnung von 8 bis 30 Franken pro Tag anbieten. Die Kollektivversicherungen werden zumeist nicht mehr im Rahmen der sozialen Krankenversicherung nach KVG, sondern nach privatversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) angeboten. Bei der Ausgestaltung dieser Versicherungen sind die Vertragspartner im Wesentlichen frei. Sie haben sich nicht an die zwingenden Auflagen des KVG zu halten.

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion schreibt, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel einer kollektiven Taggeldversicherung angeschlossen und damit geschützt. Keinen ungehinderten Zugang zu einer Taggeldversicherung haben hingegen Selbstständigerwerbende. Sie haben mehrheitlich keinen Anspruch auf einen ausreichenden Versicherungsschutz bei Krankheit. Haben sie eine Taggeldversicherung nach VVG, wird der Taggeldvertrag im Schadenfall, also bei Krankheit, in der Regel gekündigt. Haben sie eine KVG-Taggeldversicherung, wird kein ausreichender Schutz gewährleistet, bzw. für einen genügenden Schutz ist diese Taggeldversicherung nicht finanzierbar.

Es liegt nicht am Willen der Betroffenen, sich freiwillig genügend zu versichern, sondern es fehlt schlicht und einfach die Möglichkeit, eine existenzsichernde finanzierbare Versicherung abschliessen zu können. So werden Selbstständigerwerbende im Krankheitsfall wegen des ungenügenden Schutzes in die IV gedrängt.

Mit einer obligatorischen Versicherung würde auch dem Faktum Rechnung getragen, dass Arbeitsstellen heute nicht mehr Lebensstellen sind und dass häufiger zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit gewechselt oder beides miteinander verbunden wird. Ein ausreichender Versicherungsschutz kann nur durch ein Obligatorium für alle Erwerbstätigen garantiert werden. Damit würde die Lücke im Versicherungsschutz bei Krankheit geschlossen, IV-Fälle würden vermieden, und die institutionelle Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 68bis IVG würde auf eine bessere Basis gestellt.

Der Bundesrat hat im Bericht "Evaluation und Reformvorschläge zur Taggeldversicherung bei Krankheit" vom 30. September 2009 konkrete Ausgestaltungsvorschläge gemacht. Zu favorisieren ist ein Obligatorium für alle erwerbstätigen Personen mit einem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des AHVG. Die Höchstgrenze des obligatorisch versicherten Verdienstes könnte wesentlich tiefer sein als beim Bundesgesetz über die Unfallversicherung, weiter gehende Leistungen können mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Mit einer KVG-Lösung könnten Behandlungskosten und Taggeld zusammengeführt und analog zur Unfallversicherung ganzheitlich beurteilt werden, was volkswirtschaftlich erwünscht und sinnvoll wäre.

Dieser Vorstoss steht daher auch in einem gewissen Zusammenhang zu meinem Postulat 14.3862, "Prävention und Leistungssteuerung in der Krankenversicherung", das wir ja im Anschluss behandeln. Die Einführung einer obligatorischen Taggeldversicherung bei Krankheit hätte ähnliche Auswirkungen auf die Anstrengungen der Versicherungen zur Prävention, Früherfassung und Wiedereingliederung wie bei der Unfallversicherung.

Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen.