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Arslan Sibel · Nationalrat · 2016-09-29

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Wer heute ein Kind erwartet, muss sich Gedanken über die Kinderbetreuung machen. Früher sah dies anders aus: Frauen verzichteten auf ihre Karriere und blieben bei den Kindern zuhause. Diese klassische Rollenverteilung ist inzwischen veraltet.

Heutzutage ist vielmehr das Ziel, auch seitens der Wirtschaft, dass möglichst viele Frauen erwerbstätig bleiben. Um dies zu erreichen, braucht es auch neue Wege. Einer dieser neuen Wege geht über das Gesetz. Deshalb verlangt die Motion vom Bundesrat, einen Gesetzentwurf für eine Elternzeit von 18 Monaten vorzulegen, wovon mindestens 6 Monate vom Vater bezogen werden sollen. [PAGE 1767]

In Schweden z. B. erhalten Eltern, welche ein Kind bekommen, zusammen 480 Tage Elternzeit. Sie können diese Zeit für die Kindesbetreuung untereinander aufteilen. Der Vater muss jedoch mindestens 60 Tage beziehen. Bei uns in der Schweiz erhalten Mütter gerade mal 98 Tage, die Väter nur einen freien Tag. Das Ereignis der Geburt des eigenen Kindes wird somit rechtlich mit einem Umzug oder einer Beerdigung gleichgesetzt.

Nordische Staaten haben schon länger eine Elternzeit eingeführt. In Island z. B. erhalten Eltern neun Monate Elterngeld. Die Isländer knüpfen diese Beiträge an die Bedingung, dass beide Elternteile arbeiten. Mit diesem Modell sind sie erfolgreich: 95 Prozent der Männer nehmen die Elternzeit, die Erwerbsquote bei den Frauen liegt bei über 82 Prozent. In der Schweiz sind es nominell 76 Prozent, wobei Schweizerinnen viel öfter in Teilzeitstellen, also in kleinen Pensen, arbeiten. Deutschland, Dänemark oder Norwegen sind uns in Sachen Familienunterstützung auch um Längen voraus.

Die Motionärin hat ausdrücklich darauf verzichtet, eine Höhe oder die Finanzierungsart einer allfälligen Entschädigung zu nennen. Einzig die Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung ist zu prüfen. Dies gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, frei gute Vorschläge vorzulegen.

Der Bundesrat verweist in seiner Begründung auf das Postulat Fetz 11.3492, "Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge". In seinem Bericht zu diesem Postulat hat der Bundesrat acht Modelle eines Vaterschafts- bzw. Elternurlaubs dargelegt und deren Vor- und Nachteile geprüft. Ein Modell nach dem Vorschlag der Motionärin wurde dabei nicht geprüft.

Es ist erfreulich, dass der Bundesrat einsieht, dass ein Elternurlaub - oder besser: eine Elternzeit, denn die Betreuung von kleinen Kindern hat nichts mit Ferien zu tun - gut wäre.

Umso unverständlicher ist es, dass er die vorliegende Motion ablehnt. Der Bundesrat ist aufgrund des genannten Berichtes der Ansicht, dass der Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung Priorität habe. Es ist dabei aber wichtig zu erwähnen, dass das eine das andere nicht ausschliesst.

Mit einer Elternzeit könnten beide Elternteile ihre familiären Aufgaben wahrnehmen, ohne gezwungen zu sein, auf die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit zu verzichten. Der Vaterschaftsurlaub bzw. die Elternzeit gehören damit zu den Massnahmen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern können. Die Elternzeit fördert aber insbesondere auch die Karriere von Frauen in der Arbeitswelt. Solange Arbeitgeber davon ausgehen, dass junge Frauen Kinder haben werden und damit für längere Zeit ausfallen, werden sie die Frauen weniger fördern als die Männer. Wenn auch die Männer nach der Geburt eines Kindes ein paar Monate der Kinderbetreuung widmen, ist eine Familiengründung kein Grund mehr, Frauen weniger zu fördern als Männer.

Heute wird das Potenzial der hervorragend ausgebildeten Frauen in der Schweiz viel zu wenig genutzt. Gleichzeitig möchte ein moderner Vater von Anfang an Zeit mit dem eigenen Kind verbringen.

Die Elternzeit fördert ganz wesentlich eine intensive Beziehung der Kinder zum Vater. Ausserdem - das haben Forscher in Schweden vor Jahren festgestellt - dient nichts so sehr der Friedensförderung und dem Aggressionsabbau wie die Pflege von ganz kleinen Kindern. Elternzeit ist deshalb auch ein ganz grosses Friedensförderungsprojekt.

Vielleicht noch ganz kurz zu den Ausgaben. Die Schweiz gibt 1,3 Prozent ihres BIP für die Familienpolitik aus. Der OECD-Durchschnitt beträgt hingegen 2,3 Prozent des BIP. Wenn in der Schweiz Investitionen in Familienpolitik das Niveau der OECD erreichen sollen, müssen 4,5 Milliarden Franken mehr in die Familienpolitik investiert werden. Damit wären sowohl die Elternzeit als auch der Ausbau von familienergänzenden Angeboten finanzierbar.

Aufgrund dieser Erläuterungen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.