AB 206179
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-29
Wortprotokoll
Über die Zielsetzung sind wir uns offensichtlich einig und im Klaren: Diesem Land steht es gut an, Schwarzarbeit gar nicht erst aufkommen zu lassen, genauso wenig wie Korruption und Doping. Es ist eine Wertefrage, es ist eine gesellschaftliche Frage. Schwarzarbeit im Übermass, Korruption, Doping - all das ist gesellschaftszersetzend, und wir haben uns dagegen zu wehren.
Ich könnte meinerseits jetzt einmal mehr sagen, ich will Ordnung im Stall, diesen Ausdruck habe ich schon ab und zu gebraucht; nehmen Sie mir den etwas flapsigen Begriff nicht übel. Der Bundesrat ist sich einig, dass die Schwarzarbeit weiterhin bekämpft und dass die Bekämpfung intensiviert werden muss. Ein wirksames Instrumentarium für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist gemäss bundesrätlicher Überzeugung unabdingbar.
Ich erinnere in aller Kürze an Folgendes: Wir haben es mit einem Phänomen zu tun, das negative Auswirkungen hat. Den Schaden bei den Sozialversicherungen haben Sie angesprochen, die Steuerausfälle, die nicht im Interesse des Gemeinwesens sind, ebenfalls. Auch die Wettbewerbsverzerrungen sind nicht zu unterschätzen. Die Wirtschaftsakteure müssen also ihrerseits davon ausgehen können, dass ihre Konkurrenten mit gleichen Ellen gemessen werden. Für die betroffenen Arbeitnehmer kann Schwarzarbeit auch zu mangelndem Versicherungsschutz führen. Damit ist die gesamte Bevölkerung die Verliererin, und damit rechtfertigen sich die Debatte sowie die Korrektur und die Einführung von Massnahmen, um sicherzustellen, dass wir der Schwarzarbeit weniger ausgeliefert sind statt mehr.
Grundsätzlich hat sich das Schwarzarbeitsgesetz in der Praxis bewährt: Die neugeschaffenen kantonalen Kontrollorgane haben sich etabliert, die vom Gesetz gewollte Zusammenarbeit zwischen den Kontrollorganen und den fachlich zuständigen Behörden funktioniert in vielen Fällen wie vorgesehen. Also ist die Frage schon berechtigt: Was funktioniert denn eigentlich nicht, weshalb braucht es die Revision? Es geht bei dieser Revision darum, dass wir einerseits bestehende Mängel korrigieren und andererseits die Wirksamkeit des Gesetzes verstärken. Im Zentrum stehen Massnahmen für einen effizienteren Vollzug des Gesetzes, zum Beispiel durch einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Kontrollorganen und den betroffenen Behörden.
In Ihrer WAK führte, diesen Punkt betreffend, einzig die Weiterleitung von Hinweisen an die paritätischen Kommissionen im Bereich der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge zu intensiven Diskussionen. Es geht dabei einzig um eine Weiterleitung von Hinweisen, also nicht um ein Eingreifen als Kontrollinstanz, sondern um eine [PAGE 1776] Unterstützung vorhandener, auf anderen Gebieten angesetzten Kontrollinstanzen. Mit diesen Hinweisen soll deren Arbeit effizienter gemacht werden. Es liegt danach an den paritätischen Kommissionen der Gesamtarbeitsverträge, diese Hinweise aufzunehmen und aktiv zu werden, sofern sie dies als angezeigt erachten. Also noch einmal: Die Information wird intensiviert, die Prüfkompetenz bleibt unangetastet, und im Kontext der Gesamtarbeitsverträge wird auch durch die herkömmlichen Kommissionen entschieden, ob eingegriffen wird oder nicht, je nachdem, wie die Information beurteilt wird.
Die vorgeschlagene verstärkte Zusammenarbeit wird auch die Bekämpfung von Missbräuchen im Zusammenhang mit Löhnen verbessern, ohne dass dies eine Ausweitung des Kontrollgegenstandes zur Folge hat. Mit Blick auf die Arbeitsmarktaufsicht ist es wichtig, ich erinnere deshalb daran, dass die Geltungsdauer des Schwarzarbeitsgesetzes, im Gegensatz zum Entsendegesetz, rechtlich nicht mit der Personenfreizügigkeit mit der EU verknüpft ist. So viel zum optimierten Informationsaustausch.
Nun in aller Kürze zum vereinfachten Abrechnungsverfahren: In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass es für Zwecke benutzt wird, für welche es nicht vorgesehen ist - sie wurden von allen Votanten angesprochen -: für die Bezahlung von Verwaltungsratshonoraren und Geschäftsleitungslöhnen und damit für eine steuerliche Optimierung, die nicht über diesen Weg angestrebt werden darf. Gegen solche Verwendungen haben wir ein Mittel zu finden.
Dann geht es um die verstärkte Aufsicht. Die Aufsichtsfunktion der Bundesverwaltung war grundsätzlich ein unbestrittener Punkt in der Kommissionsdebatte. Der Bund finanziert den Vollzug hälftig. Eine stärkere Aufsichtsfunktion ist angezeigt, um den zielgerichteten und effizienten Einsatz der Mittel sicherzustellen. Ich bitte Sie also, hierbei zu beachten, dass selbst die Kantone dieser Idee positiv gegenüberstehen.
Noch ein Wort zu den Kontrollorganen: Grundlegend neu ist die Möglichkeit der Verhängung von Bussen durch die Kontrollorgane. Mit Artikel 18a soll Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflicht gemäss Unfallversicherungsgesetz vorgebeugt werden, und wo nötig sollen eben Sanktionen möglich werden. Artikel 18a würde dank der Sanktionierungsmöglichkeit eine bessere Wirkung entfalten als Artikel 136 der AHV-Verordnung, welche eine Ordnungsvorschrift ohne strafrechtliche Konsequenzen und damit nur mit beschränkter Bekämpfungswirkung bei der Schwarzarbeit ist. Damit könnte bei unterjährigen Anstellungen ebenfalls eine präventive und auch eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Das ist die Idee, die hinter der Einführung von Artikel 18a steht.
In der Kommission wurde die vom Parlament beschlossene Abschaffung der Anmeldepflicht gemäss Artikel 136 diskutiert, und das Seco führte, trotz der erst kürzlich, per 1. Juni 2016, in Kraft getretenen Abschaffung, auf Antrag von Kommissionsmitgliedern eine Umfrage bei den Ausgleichskassen durch. Mit der neuen Sanktionskompetenz wird damit den Kontrollorganen ein handfestes Instrument zur Verfügung gestellt. Es ist ein Instrument, welches den Kontrollorganen ein grösseres Gewicht verleiht. Das ist gewollt.
Fazit: Es handelt sich beim bundesrätlichen Entwurf um eine ausgewogene Vorlage zur Stärkung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Beispiele für die Vollzugsverbesserungen sind zunächst die Schulungen der Vollzugsorgane - damit das auch noch erwähnt ist -, die Erarbeitung von Schulungsunterlagen und dann die zwei Wegleitungen, die es bereits gibt und die aktualisiert werden müssten.
Auch wir haben ein Schwarzarbeitsrisiko. Je besser es uns gelingt, dem Risiko Schwarzarbeit vorzeitig oder mindestens zeitgerecht einen Riegel vorzuschieben, umso attraktiver ist der Standort und bleibt der Standort. Ich will den Standort Schweiz attraktivst behalten. Wir brauchen die Investoren hier in diesem Land, damit wir weiterhin die Vollbeschäftigung sicherstellen können. Also, helfen Sie mit, aus nobler Wertehaltung diesen Standort so sauber wie möglich in die Zukunft zu führen, und das wiederum bedeutet, dass wir die Korrekturen beim Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit machen sollen.