Ritter Markus · Nationalrat · 2016-09-29
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Ich bin nun doch sehr froh über das Votum von Kollegin Flückiger, über das flammende Votum und das Bekenntnis zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Ergreifung von griffigen Massnahmen. Ich kann eigentlich weitermachen, wo sie aufgehört hat.
Die CVP-Fraktion wird bei Artikel 2 die Mehrheit unterstützen. In Artikel 2 wird neu präziser gefasst, wer vom vereinfachten Abrechnungsverfahren Gebrauch machen kann. Ursprünglich, als dieses Gesetz eingeführt wurde, war gedacht, dass diese Bestimmung für Reinigungskräfte in Privathaushalten dienen sollte. Die Evaluation des Gesetzes bei den Kantonen und den Ausgleichskassen hat nun aber gezeigt, dass die bisherige Fassung von Artikel 2 zu einem eigentlichen Steuerverhinderungsartikel, insbesondere für Verwaltungsratshonorare, geworden ist. Aufgrund der Datenerhebungen muss von einer hohen Anzahl Fälle ausgegangen werden. Es sind aber auch mehrere besonders dreiste Fälle gemeldet worden, von denen ich Ihnen hier nun berichten will. In einem dieser sehr dreisten Fälle wurde eine grössere Anzahl von Verwaltungsratsmandaten von ein und derselben Person auf diese Weise abgerechnet, und damit wurden Steuern in fünfstelliger Höhe verhindert.
Ich bitte Sie zuzuhören. Sollte sich die Minderheit hier durchsetzen, können Sie etwas lernen, was Sie künftig brauchen könnten.
Diese Steuerverhinderung ist nicht verwunderlich, da der Steuersatz über das vereinfachte Abrechnungsverfahren 5 Prozent beträgt. Dies wäre grundsätzlich korrekt, wenn nur eine Tätigkeit über dieses Instrument abgerechnet würde. Wird nun aber eine ganze Reihe von Verwaltungsratsmandaten über das vereinfachte Verfahren zu 5 Prozent abgerechnet, ist dies nicht im Sinne der Steuergerechtigkeit. Die Steuerprogression wird bewusst ausgehebelt. Ebenfalls sind Fälle bekannt, bei denen eigens Gesellschaften gegründet wurden, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und um von dieser Möglichkeit der Abrechnung mehrerer Mandate Gebrauch zu machen.
Da der Vollzug des vereinfachten Abrechnungsverfahrens den Ausgleichskassen und eben nicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung übertragen worden ist, kann der Missbrauch von den Steuerbehörden nur schwer nachvollzogen werden. Meist ist dies nur über einen nichterklärbaren Vermögenszuwachs der Fall.
Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen und von der Mehrheit unterstützten Formulierung kann dieser Artikel wieder der ursprünglich beabsichtigten Bestimmung zugeführt werden. Wir sollten dies jetzt und heute tun, bevor der Missbrauch der bestehenden Gesetzgebung, nachdem wir das heute hier auch ausgebreitet haben, weitere Kreise zieht. In der Vernehmlassung - und das ist nun wichtig - unterstützten 32 Teilnehmer, darunter alle Kantone, die Gesetzesanpassung bei Artikel 2. Drei Vernehmlassungsteilnehmer lehnten sie ab.
Die CVP-Fraktion wird daher die Mehrheit unterstützen und bittet Sie, dasselbe zu tun.