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AB 206245

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-29

Wortprotokoll

Jawohl, der Bundesrat beantragt Ablehnung der Motion. Die Motion ist in einem Zeitpunkt entstanden, als nach einer Regelung der Arbeitszeiterfassung gesucht wurde. Zwischenzeitlich, und das hat Herr Portmann eben auch anerkannt, wurde die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz revidiert und per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Diese Regelungen beruhen auf einem Kompromiss zwischen den Sozialpartnern. Neu eingeführt wurden die Möglichkeit des Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung und eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung.

Der Verzicht, das steht in Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, ist, wie von Herrn Nationalrat Portmann vorgeschlagen, an das Vorliegen einer sozialpartnerschaftlichen Vereinbarung geknüpft. Der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung bedingt auch, dass der Gesamtarbeitsvertrag besondere Massnahmen zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes beinhaltet. Weiter muss der Arbeitgeber eine interne Anlaufstelle für Fragen zu den Arbeitszeiten einrichten. Aber dann kann er auf die Zeiterfassung verzichten. Zudem - jetzt kommt eine weitere Einschränkung - können nur Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 120 000 Franken, die bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können, auf die Arbeitszeiterfassung verzichten. Die Lohnhöhe und auch die Autonomie in der Tätigkeit spielen also eine Rolle.

Bei der vereinfachten Arbeitszeiterfassung muss einzig das Total der geleisteten täglichen Arbeitszeit notiert werden. Die Dokumentation der Uhrzeit von Beginn und Ende der geleisteten Arbeitszeit und der Pausen fällt weg. Für die vereinfachte Arbeitszeiterfassung braucht es weder einen Gesamtarbeitsvertrag noch eine bestimmte Lohnhöhe. Sie kann mit der Arbeitnehmervertretung im Betrieb und bei Betrieben mit weniger als 50 Arbeitnehmern sogar individuell vereinbart werden.

Wir haben, was die Möglichkeiten betrifft, in den gesetzlichen Grundlagen und entsprechenden Verordnungen ein Maximum an Flexibilität herauszuholen versucht. Ich bin der Meinung, dass uns das gelungen ist. Damit hat der Bundesrat zumindest einen ersten wesentlichen Schritt in Richtung einer den heutigen und künftigen Arbeitsverhältnissen angepassten Arbeitszeiterfassung gemacht.