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AB 206288

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-29

Wortprotokoll

Rinder dürfen in Anbindeställen gehalten werden, sofern sie regelmässig und an mindestens 90 Tagen im Jahr Auslauf ins Freie erhalten. Es ist der Wille der Bevölkerung, das Tierwohl besonders zu fördern. Aus diesem Grund werden besonders tierfreundliche Produktionsformen mit finanziellen Anreizen gefördert. Es werden Beiträge ausgerichtet, wenn Tiere an mindestens zwei Dritteln der Tage eines Jahres Auslauf erhalten. Zudem werden besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme gefördert, bei welchen die Tiere ohne Fixierung in Gruppen gehalten werden. Die Anreizstrategie für besonders tierfreundliche Haltungssysteme zur Förderung des Tierwohls hat sich in unserem Land bewährt. Sie lässt den Landwirtinnen und Landwirten die Freiheit bei der Wahl des Stallhaltungssystems.

Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

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