AB 206317
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-29
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die administrative Untergrenze bereits einheitlich auf 1,0 Standardarbeitskräfte (SAK) festgelegt. Somit ist eine erste Forderung der Motion erfüllt. Eine Senkung der administrativen Untergrenze für Investitionshilfen auf die durch die Kantone festgesetzte Gewerbegrenze wird aus Gründen der Gleichbehandlung und aus wirtschaftlichen Überlegungen abgelehnt.
Die administrative Untergrenze von 1,0 SAK ist wie gesagt eingeführt. Die Möglichkeit der Kantone, bis auf 0,6 SAK zu gehen, habe ich erwähnt. Eine systematische Förderung kleinerer Betriebe birgt das Risiko, dass staatliche Gelder nicht optimal eingesetzt werden. Kleine Betriebe sind aufgrund fehlender Skalenerträge im Durchschnitt weniger effizient. Daher besteht das Risiko, dass sie betriebswirtschaftlich langfristig nicht erfolgreich werden können. Mit Investitionshilfen für kleine Betriebe würde der Staat somit systematisch Anreize zu Fehlinvestitionen geben. Das Geld würde dann natürlich bei den Betrieben fehlen, bei denen man überzeugt ist, dass sie auch in Zukunft Bestand haben werden, nämlich bei den etwas grösseren Betrieben.
Die Empfehlung des Departementes und des Bundesamtes ist nicht neu: Man soll die Möglichkeit nicht ausschliessen, über Zusammenschlüsse effizienter zu werden und damit dann auch die Investitionskriterien zu erfüllen. Um besonders innovative kleine Betriebe auch im Bereich der Investition fördern zu können, sollen die Förderkriterien zukünftig stärker an der Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik erarbeiten wir entsprechende Vorschläge; auch diese Aussage ist nicht ganz neu.