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Eder Joachim · Ständerat · 2016-11-28

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-28

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Persönlich unterstütze ich die Absicht, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder - das zu nennen scheint mir auch wichtig - Ausbildung zu verbessern. Den vom Bundesrat gewählten Ansatz dieser Vorlage erachte ich jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen als verfehlt. Es sind vor allem zwei Gründe, die mich zum Nichteintreten bewogen haben. Erstens liegen Kompetenz und Zuständigkeit in dieser Sache nicht beim Bund. Zweitens bevorzuge ich den Weg über einen Ausbau des sogenannten Drittbetreuungskostenabzugs und empfehle, diese Lösung weiterzuverfolgen.

Zum ersten Grund: Für die Familienpolitik sind gemäss geltender Bundesverfassung die Kantone und Gemeinden zuständig. Beide decken den gesellschaftspolitisch wichtigen Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung gut ab. Deshalb erübrigt sich ein weiteres Engagement des Bundes, dies vor allem auch, weil der Souverän mit seinem Nein vom 3. März 2013 zu einem neuen Verfassungsartikel für die Familienpolitik die bewährte Rollenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden bekräftigt hat. In der Botschaft steht auf Seite 6424 unter Ziffer 5.5.1, "Subsidiaritätsprinzip", Folgendes: "Die Hauptzuständigkeit bei der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt bei den Kantonen und Gemeinden, die über eine grössere Nähe zu den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen verfügen als der Bund." Dieser wichtige und zentrale Satz sagt eigentlich alles. Der Bundesrat fügt - dies sei der Transparenz und Vollständigkeit halber noch erwähnt - in der Botschaft hinzu, dass der Bund gestützt auf Artikel 116 Absatz 1 der Bundesverfassung jedoch ebenfalls Massnahmen zum Schutz der Familie ergreifen könne.

Offensichtlich scheint dies die Legitimation für die vorliegende Botschaft gewesen zu sein. Für mich ist es allerdings überhaupt nicht zwingend, dem Parlament aufgrund dieses Verfassungsartikels eine weitere Subventionsvorlage zu unterbreiten. Sie ist nicht nötig, weil ich den Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden nicht nur respektiere, sondern ihn eindeutig höher einschätze und werte. Es mutet zudem seltsam an, dass der Bund Stabilisierungs- und Sparprogramme lanciert und in Bereichen, in denen er abschliessend zuständig ist, schmerzhafte Kürzungen vornimmt, sich andererseits aber dort finanziell engagieren will, wo er gar nicht zuständig ist. Nichteintreten, Herr Bundesrat, ist also auch ein Signal, dass sich der Bundesrat und der Bund auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren haben. Nicht umsonst haben wir mit dem NFA, also der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, ein gesetzliches Instrument geschaffen, welches die Kompetenzen klar und auch abschliessend zuteilt. [PAGE 887]

Damit komme ich zum zweiten Grund, der für Nichteintreten spricht. Als Massnahme zur Steigerung der Arbeitsmarktpartizipation und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ausbildung unterstütze ich den Ausbau des sogenannten Drittbetreuungskostenabzugs, und zwar vorbehaltlos. Dabei sollen die Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern zu einem substanziellen Teil vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Ich begrüsse deshalb, dass der Bundesrat kürzlich das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt hat, bis Ende April 2017 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, in der Folgendes vorgesehen ist: Eltern können die Kosten für die ausserfamiliäre Betreuung ihrer Kinder auf Bundesebene bis maximal 25 000 Franken pro Kind von den Steuern abziehen. Bei den kantonalen Steuern sollen mindestens 10 000 Franken abzugsfähig sein. Die Vorlage erfolgt im Rahmen der Fachkräfte-Initiative des Bundesrates. Der Weg, Erwerbsanreize für Eltern basierend auf Abzügen bei den Steuern zu schaffen, ist für mich zielführender. Das ist auch ökonomisch betrachtet die effizienteste Art, die Anreize für Eltern zu einer stärkeren Partizipation im Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Die vorgesehene Massnahme reduziert zudem negative Erwerbsanreize bei Familien, welche die Kosten für Drittbetreuung von Kindern als zu hoch oder eine Erhöhung des Zweitverdienerpensums als nicht lohnenswert empfinden. Sie gibt überdies, und das scheint mir ein ganz wichtiger Punkt zu sein, jenen Familien, die in Kantonen und Gemeinden wohnen, welche die familienergänzende Kinderbetreuung nicht oder zu wenig fördern und unterstützen, eine mehrjährige - ich wiederhole: eine mehrjährige - Planungssicherheit. Diese Planungssicherheit haben sie mit der Vorlage des Bundesrates nicht.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit unserer Kommission zu folgen, auf die vorliegende Subventionsvorlage nicht einzutreten und stattdessen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der vom Bundesrat angekündigten Vorlage zur steuerlichen Entlastung der Eltern auf Bundesebene zu verbessern. Dieser Weg ist nicht nur steuersystematisch solide, er ist auch gerecht. Eine solche Lösung kommt nämlich den Familien im ganzen Land zugute, und zwar egal, in welchem Kanton sie wohnen.

Im Gegensatz zur Minderheitssprecherin erachte ich dies nicht als komplementären Ansatz. Für mich gibt es in dieser Frage kein Sowohl-als-auch, sondern nur ein Entweder-oder.