Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-11-28
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-11-28
Wortprotokoll
Die WBK unterstützt und unterstreicht ausdrücklich die Wichtigkeit und Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erachtet die verschiedenen Massnahmen des Bundes, aber ebenso die der Kantone, der Städte und der Gemeinden und auch von sehr vielen Unternehmen und von Privaten als wertvoll, wichtig und richtig. Sie tut dies auch unter dem Gesichtspunkt der sogenannten Fachkräfte-Initiative.
Das aktuelle und gültige Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, dessen Geltungsdauer bereits zweimal verlängert wurde und welches als Anstossfinanzierung des Bundes nun seit 2003, also seit dreizehn Jahren, besteht, läuft im Januar 2019 aus und ist selbstverständlich bis zu diesem Zeitpunkt gültig. Dieses bestehende Gesetz bleibt also auf einer klaren Grundlage in den kommenden Jahren weiterhin gültig und in Kraft. Auch dank dieser Finanzierungshilfe konnten in den letzten Jahren sehr viele wertvolle Betreuungsplätze geschaffen werden, was unsere Kommission begrüsst.
Beim heute vorliegenden Gesetzentwurf sind nun vor allem zusätzliche Finanzhilfen für neue Bereiche vorgesehen. Diese haben das Ziel, neben anderen Projekten vor allem die Einrichtungen rund um die Volksschule, also z. B. Tagesschulen oder Betreuungsmöglichkeiten vor und nach dem Schulbetrieb sowie während den Schulferien, zu finanzieren.
Die WBK hat die Vorlage vorberaten. Sie hat Anhörungen durchgeführt und auch von der Petition 14.2036 der Jugendsession 2014, "Honorierung von Unternehmen, die eine Familienpolitik unterstützen", Kenntnis genommen und das Anliegen geprüft.
Eine Mehrheit, welche durch den Stichentscheid der Präsidentin zustande gekommen ist, beantragt Nichteintreten auf die Vorlage. Sie möchte das laufende Programm, das, wie bereits ausgeführt, bis im Januar 2019 weiter gültig ist, so belassen und dann die Erkenntnisse und allenfalls neue Unterstützungsbereiche konkret - vor allem auch mit den Kantonen - abklären. Dies möchte sie vor allem deshalb tun, weil eine nachhaltige und wirksame Finanzierung der neuen, zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten eine klare Zusicherung der Kantone bezüglich der Weiterführung der Finanzhilfen voraussetzt.
Die Minderheit der Kommission will auf die Vorlage eintreten und diese im Detail vorberaten.
Ich spreche für die Mehrheit und lege Ihnen kurz die Gründe für das Nichteintreten dar; der Antrag der Minderheit wird dann von den entsprechenden Kolleginnen und Kollegen begründet. Die Vorlage des Bundesrates setzt sich zusammen aus einerseits der zusätzlichen Gewährung von Finanzhilfen zur Erhöhung von kantonalen und kommunalen Subventionen für die Kinderbetreuung und andererseits der Unterstützung von Projekten für die bessere Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes für Eltern. Zudem ist das vorgeschlagene Anreizsystem sehr degressiv ausgestaltet. Es sieht nämlich vor, dass die Kantone zu Beginn der Förderung 65 Prozent der Erhöhung erhalten, im dritten und letzten Jahr aber nur noch 10 Prozent. Damit ist zu befürchten, dass die Finanzhilfen innert kurzer und absehbarer Zeit enden und eine volle Lastenverlagerung auf die Kantone oder die Gemeinden erfolgen wird.
Der knappen Mehrheit unserer Kommission ist es wichtig, hier auf die sich heute in der Vernehmlassung befindende Vorlage des Bundesrates zur steuerlichen Entlastung der Eltern hinzuweisen. Der Bundesrat hat diese am 30. September dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt und erwartet die Antworten bis April 2017. Mit dieser Vorlage ist vorgesehen, dass die Eltern die Kosten für ausserfamiliäre Betreuung ihrer Kinder auf Bundesebene bis maximal 25 000 Franken pro Kind von den Steuern abziehen können. Bei den kantonalen Steuern sollen mindestens 10 000 Franken abzugsfähig sein. Mit diesem Vorschlag der steuerlichen Entlastung der Eltern hätten diese klare, zudem zuverlässige Verhältnisse sowie Planungs- und Rechtssicherheit.
Die knappe Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die ergänzende Betreuung rund um die Volksschule durchaus sinnvoll ist, jedoch klar in der Kompetenz der Kantone und der Schulgemeinden liegt. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Motion 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", hinweisen. Aufgrund des Auftrages dieser Motion wird von der Konferenz der Kantonsregierungen zusammen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement zurzeit eine Analyse erarbeitet, welche die Verbundaufgaben Bund-Kantone betrifft. Bei jeder Aufgabe soll geprüft werden, ob eine vollständige Überführung der Verantwortung bzw. Finanzierung in die Kantonshoheit unter Einschluss der Gemeinden zweckmässig wäre, ob eine vollständige Überführung der Verantwortung bzw. Finanzierung in die Bundeshoheit zweckmässig wäre oder aber ob eine Aufgabe weiterhin Verbundaufgabe bleiben soll, und zwar mit vertiefter Begründung. Ausserdem sind die Finanzierungsschlüssel aufzuführen. [PAGE 886]
Die uns heute unterbreitete Vorlage sollte ebenfalls in die Prüfung aufgenommen werden. Sie betrifft aus der Sicht der Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur eine Aufgabe der Kantone und Gemeinden.
Die Finanzkommission unseres Rates hat in einem Mitbericht ebenfalls Stellung genommen und hat sich sehr kritisch zu dieser Vorlage geäussert. Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie der WBK mitgeteilt, dass die Finanzhilfen des Bundes in der Höhe von 82,5 Millionen Franken nicht gutzuheissen sind. Sie hat sich lediglich für den zweiten Teil, die zusätzlichen Projekte, ausgesprochen.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage, weil die familienergänzende Kinderbetreuung aus dem Anstossjahr 2003 wie gesagt bis im Januar 2019 weiterlaufen und vom Bund unterstützt wird. Dabei gehören die verlangten zusätzlichen Subventionen in den Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden, welche mit dieser Vorlage nur sehr kurzfristig und stark degressiv profitieren würden.