Vitali Albert · Nationalrat · 2016-11-29
Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-29
Wortprotokoll
In Block 1 zu den Bereichen Personal und Eigenaufwand geht es um fünf Minderheitsanträge. Es geht zunächst um die Überbrückungsrenten bei einer vorzeitigen Pensionierung von Bundespersonal. Die Mehrheit will, dass sich der Arbeitgeber, also der Bund, nicht mehr an der Finanzierung beteiligt. Eine Beteiligung fördert vorzeitige Pensionierungen und widerspricht dem Ziel der Fachkräfte-Initiative, Arbeitnehmende möglichst lange im Erwerbsleben zu behalten. Eine Beteiligung würde auch nicht der geplanten Flexibilisierung des Rentenalters zwischen 62 und 70 Jahren gemäss der Reform Altersvorsorge 2020 entsprechen. Zwei Minderheiten wollen die Beteiligung an der Finanzierung gemäss geltendem Recht oder gemäss dem Entwurf des Bundesrates, dies mit der Begründung, dass eine Streichung besonders Mitarbeitende in tiefen Lohnklassen [PAGE 1873] betreffe. Die Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt hier die Mehrheit und lehnt die beiden Minderheitsanträge ab.
Zu den Massnahmen im Eigenbereich: Die Ausgaben im Eigenbereich belaufen sich pro Jahr auf rund 10 Milliarden Franken. Der Eigenbereich enthält Personal-, Sach- und Betriebsausgaben. In der Vergangenheit wurden ähnliche Sparmassnahmen vorab im Transferbereich getroffen. Der Zollbereich soll von diesen Massnahmen ausgeschlossen werden.
In der Vergangenheit ist der Beratungsaufwand stetig gestiegen. Die GPK des Ständerates hat auf diesen Punkt hingewiesen und Empfehlungen zur Reduktion formuliert. Passiert ist nichts oder nicht viel. Der externe Beratungsaufwand belief sich im Jahr 2006 auf 600 Millionen Franken, im Jahr 2014 waren es 916 Millionen, und heute sind es bereits über eine Milliarde Franken. Hier gibt es Sparmöglichkeiten, die nicht zu einem Leistungsabbau führen. Die Verwaltung soll wieder den Mut haben, selber zu entscheiden und sich nicht immer bei Experten abzusichern. Das ist oft unnötig, da kann man in Eigenverantwortung entscheiden.
Der Bundesrat schlägt im Stabilisierungsprogramm Einsparungen vor: Im Jahr 2017 sind es 135,2 Millionen, im Jahr 2018 sind es 143,4 Millionen, und im Jahr 2019 sind es 149,8 Millionen Franken.
Die Mehrheit der Finanzkommission schlägt vor, dass ab dem Jahre 2018 zusätzlich je 100 Millionen Franken eingespart werden sollen. Da sind wir klar der Meinung, dass das im Hinblick auf rund eine Milliarde Franken verantwortungsvoll ist und dementsprechend umgesetzt werden kann.
Die Minderheit II (Meyer Mattea) will die vorgeschlagenen Kürzungen verhindern, mit der Begründung, dass dieser Kürzungsbetrag nicht relevant für die Sanierung des Bundeshaushaltes sei. Lohnerhöhungen würden die Wirtschaft ankurbeln. Die Minderheit I (Gmür Alois) verlangt, dass man der Variante Ständerat folgen soll. Die Minderheit III (Sollberger) verlangt, dass die Kürzungen erhöht werden sollen, indem auf den hohen externen Beratungsaufwand hingewiesen wird. Es sei zudem erwiesen, dass Zentralverwaltungen die Tendenz hätten, sich aufzublähen und nicht optimal zu arbeiten. Es bestehe immer Sparpotenzial durch Automatisierung, Digitalisierung, Optimierung von Prozessen usw.
Die FDP-Fraktion unterstützt den Mehrheitsantrag, mit dem verlangt wird, dass beim Eigenbereich ab den Jahren 2018 und 2019 zusätzlich zum Antrag des Bundesrates je 100 Millionen Franken eingespart werden sollen. Die drei Minderheitsanträge lehnen wir selbstverständlich ab.