Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-11-29
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-11-29
Wortprotokoll
Wir kommen hier zu den zwei grossen Tabuthemen des Parlamentes, nämlich zur Bildung und zur Landwirtschaft.
Vorab zur Bildung: Sie haben damals bei der Bildungsbotschaft des Bundesrates aufgestockt. Aus heutiger Sicht und in Anbetracht der finanziellen Situation müssen wir feststellen, dass diese Aufstockung heute schlicht und einfach nicht finanzierbar ist. Das ist auch der Grund, weshalb sich der Bundesrat hier wieder auf den Ursprung besonnen hat und diese Beiträge auf das ursprüngliche Niveau kürzt. Ich habe gesagt, die Bildung sei ein Tabuthema: Wenn wir die letzten fünfzehn Jahre anschauen, dann stellen wir fest, dass die Bildungsausgaben über 70 Prozent gewachsen sind. Bildung war zu Recht ein Schwergewichtsthema des Bundesrates und des Parlamentes. Wir sprechen trotz dieser Kürzungsanträge immer noch von 2 Prozent Wachstum im Bildungsbereich. Diese 2 Prozent sind immer noch entsprechend höher als die Studentenzahlen, die wir vermutlich in den nächsten Jahren haben werden. Wir machen also eigentlich keine Abkehr vom Schwergewicht Bildung - wir verlangsamen das Wachstum. Ich denke, das ist in Anbetracht der finanziellen Situation des Bundes durchaus angezeigt.
Nehmen Sie beispielsweise den ETH-Bereich: Die ETH haben inzwischen 18 000 Vollzeitstellen. Zum Vergleich: Das ist mehr als die Hälfte des Personals, das der Bund beschäftigt. Das ist ein Bereich, der gewachsen ist. Dieses Wachstum geht durch alle Bildungsinstitutionen hindurch. Die Erfahrung zeigt: Wo so grosses Wachstum ist, ist wahrscheinlich ein Zwischenhalt gar nicht so schlecht, um einmal zu überlegen: Sind alle Prozesse effektiv? Ist die Effizienz gewährleistet, oder gibt es nicht bessere Abläufe? So gesehen könnte eine Verlangsamung dieses Wachstums durchaus auch zur Qualitätssteigerung führen, indem man sich wieder überlegt, was tatsächlich wichtig und notwendig ist. Ich denke, diesem Tabu, dem Sie gefrönt haben, ist durchaus einmal Einhalt zu gebieten, um zu überlegen, ob das in diesem Ausmass notwendig ist. Eben: Es sind immer noch 2 Prozent Wachstum; damit können die Anforderungen des Bildungsbereichs erfüllt [PAGE 1892] werden. Wenn wir wiederum die ETH als Beispiel nehmen, dann stellen wir fest, dass inzwischen mehr als 60 Prozent der Ausgaben Personalausgaben sind. Auch das ist zu überlegen, auch das wäre ein Auftrag an die ETH, das einmal etwas genauer anzuschauen, wenn die Gelder etwas spärlicher fliessen.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit diesem Wachstum von 2 Prozent die notwendigen Aufgaben im Bildungsbereich auch in Zukunft gewährleistet werden können. Wenn wir auch das Verhältnis zwischen Kantonen und Bund anschauen, dann stellen wir fest, dass die Kantone sehr viel zurückhaltender waren als der Bund. Der Bund hat hier alle Aufträge erfüllt, und das hat dazu geführt, dass der Bund heute gerade im Bereich der höheren Berufsbildung die Hauptlast trägt. Das war ursprünglich so nicht wirklich die Absicht. Der Bund hat im Bereich der ETH aufgestockt, um 100 Millionen Franken für die Humanmedizin.
Bei der Bildung sind immer Wachstumsraten entstanden, es ist sukzessive erweitert worden. Jetzt haben wir es beim Entwurf des Bundesrates nicht mit einer Sparübung zu tun, sondern mit einer Verlangsamung des Wachstums. Ich denke, wir machen damit nichts Unmögliches, sondern geben eigentlich einen Anlass, das Ganze einmal zu überdenken. Auch der Bereich der Forschung wächst trotz dieser Verlangsamung weiterhin um 2,9 Prozent, und das bei einer Minusteuerung. Ich denke, wir bieten hier durchaus die Möglichkeit, diesen Bereich weiterzuentwickeln.
Ich bitte Sie also, beim Bildungsbereich der Minderheit und damit dem Bundesrat zu folgen und nicht wieder aufzustocken. Denn womit finanzieren Sie die Aufstockung dann? Sie können nicht immer die gleichen Bereiche aufstocken. Irgendwo muss dann auch wieder gekürzt werden. Wir haben schon vom Gleichgewicht gesprochen, von einer gewissen Opfersymmetrie. Ganz auslassen können wir den Bildungsbereich nicht, weil er immer noch stärker wächst als die Studentenzahlen. Mit diesem Ausgabenwachstum in den vergangenen Jahren und mit dem hohen Personalbestand wäre ein Überdenken, ein Überprüfen der Prozesse etwas, was Sinn machen würde.
Das zweite Tabuthema in diesem Rat sind die Zahlungen an die Landwirtschaft. Es gibt zwei Beitragsarten, die Direktzahlungen und die Finanzhilfen für die Qualitäts- und Absatzförderung. Auch hier bitte ich Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es ist auch ein Thema, bei dem Sie den Bundesrat ständig übersteuern. Der Bundesrat ist sich der prekären Situation der Landwirtschaft durchaus bewusst. Ich kann Ihnen auch sagen, dass in der Landwirtschaft durchaus mein persönliches Herzblut liegt. Ich glaube aber nicht, dass wir mit diesen erneuten Erhöhungen letztlich nur ein positives Zeichen für die Landwirtschaft setzen. Wir sind uns selbstverständlich bewusst, dass das direkt auf die bäuerlichen Einkommen durchschlägt. Trotzdem müssen wir uns fragen, ob dieses Signal der Landwirtschaft auch dient, denn die Landwirtschaft steht unter Druck. Sie wird in den nächsten Jahren noch mehr unter Druck kommen. Ich bitte Sie, hier beim Vorschlag des Bundesrates zu bleiben. Diese Direktzahlungen aufzustocken vermittelt möglicherweise auch ein falsches Signal der Sicherheit, nämlich das falsche Signal, dass der Staat immer zur Stelle ist, wenn etwas schiefläuft. Das kann nicht der Fall sein.
Es gibt andere Möglichkeiten, um die Landwirtschaft zu unterstützen. Es wäre also durchaus sinnvoll und angezeigt, die Agrarpolitik grundsätzlicher zu überdenken. Wir schaffen für die Bauern immer mehr Staatsabhängigkeit. Die Staatsabhängigkeit kann nicht das Konzept für einen ganzen Wirtschaftszweig sein. Wir müssen eigentlich schauen, dass wir der Landwirtschaft mehr Freiheiten gewähren und das Unternehmertum fördern. Hier gibt es durchaus Bereiche, die Sie sich zur Brust nehmen könnten - ich denke an die ganzen administrativen Auflagen für die Landwirtschaft. Es ist schmerzhaft, das ist mir bewusst, aber das Signal ist vielleicht nicht so schlecht, wenn Sie das Heft in die Hand nehmen und sagen, Sie seien bereit, in der Landwirtschaft an anderen Orten zu helfen und sie von vielem Ballast zu befreien.
Also bitte auch ich Sie, den Anträgen der Minderheit Weibel und damit dem Bundesrat zu folgen.
Wir kommen zur Regionalpolitik und damit zum Antrag der Minderheit Schmidt Roberto zum Thema Einlage in den Fonds: Die Regionen brechen hier nicht zusammen. Dieser Fonds hat ein Vermögen von einer Milliarde Franken. Wir beantragen Ihnen, 2 Millionen Franken weniger pro Jahr in diesen Fonds einzuzahlen - bei einem Vermögen von einer Milliarde Franken: Keine unserer Regionen geht deshalb zugrunde. Die Mehrheit beantragt, diese Einlage noch mehr zu kürzen, um zweimal 10 Millionen Franken. Das würde zu etwa 980 Millionen Franken Fondsvermögen führen. Wenn man das fortführen würde, wie dies die Mehrheit will, müsste man das Gesetz mittelfristig ändern, weil die Werthaltung des Fonds im Gesetz geregelt ist.
Ich bitte Sie aber auch hier, beim Bundesrat zu bleiben und den Antrag der Minderheit Schmidt Roberto abzulehnen. Wegen dieser 2 Millionen Franken geht in der Schweiz keine Region zugrunde. Das Vermögen beträgt eine Milliarde.
Auch den nächsten Punkt, das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten, würde ich unter dem Titel "Regionalpolitik" einreihen: Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung vorgeschlagen, es aufzuheben. Er war der Meinung, dass Kosten und Nutzen in keinem ordentlichen Verhältnis stünden. Die Kantone haben sich gegen diese Aufhebung gewehrt. Deshalb hat der Bundesrat darauf verzichtet, es Ihnen noch vorzuschlagen. Es hat inzwischen tatsächlich eher regionalen Charakter und gibt den regionalen Anbietern im Risikobereich in diesen Sportarten auch einen gewissen Schutz, vom Skilehrer bis zum Bergführer. Andere Länder haben auch solche Erlasse. Es hat ein wenig Swissness und macht hier durchaus Sinn.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen und das Gesetz stehenzulassen. Es ist offensichtlich ein Wunsch der Kantone.
Bezüglich Gesundheitskosten und Lebensmittelrecht: Sie müssten statt auf die Hochwildjagd im Engadin mal auf die Jagd nach Papiertigern in Brüssel gehen. Dort sind die Papiertiger im Lebensmittelrecht zu finden.